Hallo verehrte Gommunity!
Ich bin es wieder, eure arielleSOugly! Ich, als rechtschaffende, deutsche Bürgerin, habe mich letztens aus einem plötzlichen inneren Drang heraus über die rechtliche Lage des Glücksspiels und die Jugendschutzgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland informiert. Dabei musste ich zutiefst erschüttert feststellen, dass das GommeHD.net Netzwerk möglicherweise gegen nicht weniger als DREI(!) Punkte des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland oder kürzer GlüStV verstößt!!! Was für ein Drama, vielleicht muss der Server vor Gericht und wir können nie wieder darauf spielen und Gomme hinter schwedischen Gardinen?!?
Zunächst die Fakten:
Seid längerem kann man im GommeHD Servernetzwerk Shop gegen ein Entgelt von mindestens 10 Euro Kisten erwerben. Nach §3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „[liegt ein Glücksspiel vor], wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. […]“. Zudem ist es laut §3 Abs. 2 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland ein sogenanntes öffentliches Glücksspiel. Dieses liegt nämlich vor, „wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht“.
Weiterhin wird im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland unter §4 Abs. 3 festgelegt, dass „Minderjährige von der Teilnahme [Anm. d. R.: am Glücksspiel] ausgeschlossen sind“. Wie im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vorhergehend erläutert wird, haben dies die Veranstalter sicherzustellen.
Das GommeHD.net Netzwerk gewährleistet dies allerdings nicht. Auch nach einem (möglicherweise von den Eltern genehmigten) Kauf der Kisten, wäre das GommeHD.net Servernetzwerk dazu verpflichtet, die Volljährigkeit des Spielers bei der Einlösung zu überprüfen (siehe §4 Abs. 3 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland).
Des Weiteren „[dürfen öffentliche Glücksspiele] nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten“ (§4 Abs.1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland). Zudem ist nach §4 Abs. 4 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet […] verboten“. Anmerkung: §4 Abs. 5 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland stellt eine Ausnahme zu §4 Abs. 4 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland dar, allerdings muss dabei auch wieder die erste aufgeführte Voraussetzung erfüllt werden.
Abschließend ist zu erwähnen, dass sich die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kurz BZgA, für diese Regelungen stark macht. In ihrem Internetauftritt www.spielen-mit-verantwortung.de ist (um es noch einmal herauszuheben) zu lesen, dass Jugendliche auch nicht mit der Erlaubnis der Eltern an Glücksspiel teilnehmen dürfen. Da die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ganz klar einen Schwerpunkt auf diese Einschränkungen legt, sieht es vor Gericht wohl sehr schlecht für Gomme aus. Au weia!
Quellen:
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/2d90/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GlüStVtrND2012rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint
https://www.spielen-mit-verantwortung.de/rechtliches/jugendschutz.html
EDIT: ein interessanter weiterer, diese Position bekräftigender Aspekt, ist hier zu finden.
https://www.gommehd.net/forum/threa...in-schritt-zu-weit.779494/page-2#post-3699897
An dieser Stelle möchte ich jeden dazu auffordern, sich den gesamten Thread durchzulesen, bevor ein neuer Post verfasst wird. Somit ist gewähleistet, dass ihr über das nötige Vorwissen verfügt und ich muss mich nicht dauerhaft wiederholen.
Ich bin es wieder, eure arielleSOugly! Ich, als rechtschaffende, deutsche Bürgerin, habe mich letztens aus einem plötzlichen inneren Drang heraus über die rechtliche Lage des Glücksspiels und die Jugendschutzgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland informiert. Dabei musste ich zutiefst erschüttert feststellen, dass das GommeHD.net Netzwerk möglicherweise gegen nicht weniger als DREI(!) Punkte des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland oder kürzer GlüStV verstößt!!! Was für ein Drama, vielleicht muss der Server vor Gericht und wir können nie wieder darauf spielen und Gomme hinter schwedischen Gardinen?!?
Zunächst die Fakten:
Seid längerem kann man im GommeHD Servernetzwerk Shop gegen ein Entgelt von mindestens 10 Euro Kisten erwerben. Nach §3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „[liegt ein Glücksspiel vor], wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. […]“. Zudem ist es laut §3 Abs. 2 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland ein sogenanntes öffentliches Glücksspiel. Dieses liegt nämlich vor, „wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht“.
Weiterhin wird im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland unter §4 Abs. 3 festgelegt, dass „Minderjährige von der Teilnahme [Anm. d. R.: am Glücksspiel] ausgeschlossen sind“. Wie im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vorhergehend erläutert wird, haben dies die Veranstalter sicherzustellen.
Das GommeHD.net Netzwerk gewährleistet dies allerdings nicht. Auch nach einem (möglicherweise von den Eltern genehmigten) Kauf der Kisten, wäre das GommeHD.net Servernetzwerk dazu verpflichtet, die Volljährigkeit des Spielers bei der Einlösung zu überprüfen (siehe §4 Abs. 3 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland).
Des Weiteren „[dürfen öffentliche Glücksspiele] nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten“ (§4 Abs.1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland). Zudem ist nach §4 Abs. 4 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet […] verboten“. Anmerkung: §4 Abs. 5 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland stellt eine Ausnahme zu §4 Abs. 4 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland dar, allerdings muss dabei auch wieder die erste aufgeführte Voraussetzung erfüllt werden.
Abschließend ist zu erwähnen, dass sich die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kurz BZgA, für diese Regelungen stark macht. In ihrem Internetauftritt www.spielen-mit-verantwortung.de ist (um es noch einmal herauszuheben) zu lesen, dass Jugendliche auch nicht mit der Erlaubnis der Eltern an Glücksspiel teilnehmen dürfen. Da die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ganz klar einen Schwerpunkt auf diese Einschränkungen legt, sieht es vor Gericht wohl sehr schlecht für Gomme aus. Au weia!
Quellen:
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/2d90/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GlüStVtrND2012rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint
https://www.spielen-mit-verantwortung.de/rechtliches/jugendschutz.html
EDIT: ein interessanter weiterer, diese Position bekräftigender Aspekt, ist hier zu finden.
https://www.gommehd.net/forum/threa...in-schritt-zu-weit.779494/page-2#post-3699897
An dieser Stelle möchte ich jeden dazu auffordern, sich den gesamten Thread durchzulesen, bevor ein neuer Post verfasst wird. Somit ist gewähleistet, dass ihr über das nötige Vorwissen verfügt und ich muss mich nicht dauerhaft wiederholen.
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