GommeHD kriminell? : Lottery - ein Schritt zu weit?

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Midnight_Myth

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Wenn man sich die aktuelle Rechtslage vor Augen fürht, dann meine ich ernsthaft, dass dies der Fall ist. Das könnte böse enden!!
Denke ich eher weniger. Und wenn, dann dürften in nächster Zeit sehr viele Mobile-Games, MMORPGS, Lootboxen und vieles mehr verschwinden.
Es reicht vollkommen, dass die AGB bestätigt wurden, denn dadurch hat man versichert, dass man eben 18 ist. Wenn dann doch jemand jünger ist, dann kann nicht der Server etwas dafür, sondern die Eltern sind Schuld, welche Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
 
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arielleSOugly

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Naja, dein Ding. Wenn es dir Spass macht, andere zu belehren...
Ich bin raus.
Warum bist du der Meinung, dass ich Gefallen an der Belehrung anderer finde? Ich musste euch über die Rechtslage aufklären, um Schlimmeres wie zum Beispiel eine Anzeige O_O zu verhindern!

Denke ich eher weniger. Und wenn, dann dürften in nächster Zeit sehr viele Mobile-Games, MMORPGS, Lootboxen und vieles mehr verschwinden.
Es reicht vollkommen, dass die AGB bestätigt wurden, denn dadurch hat man versichert, dass man eben 18 ist. Wenn dann doch jemand jünger ist, dann kann nicht der Server etwas dafür, sondern die Eltern sind Schuld, welche Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
Wärst du bitte so freundlich, deine These mit Belegen zu stützen? Es würde mir sehr helfen, deine Argumentation nachzuvollziehen.
 
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Hausaufgaben

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17 Jan. 2015
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Warum bist du der Meinung, dass ich Gefallen an der Belehrung anderer finde? Ich musste euch über die Rechtslage aufklären, um Schlimmeres wie zum Beispiel eine Anzeige :O zu verhindern!
Weil du es tust?
Und ich glaube immer noch nicht, dass du ein erfahrenes Administrationsteam über die Rechtsgrundlagen ihres Servers aufklären musst.
 
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Midnight_Myth

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Wärst du bitte so freundlich, deine These mit Belegen zu stützen? Es würde mir sehr helfen, deine Argumentation nachzuvollziehen.
Hmh, mal sehen. Die hunderten, bis tausenden Spiele wo es sowas in der Art gibt und wo die Firmen und die Spiele immer noch existieren?
Der logische Menschenverstand?

Das Gesetz ist keine so leichte Sache, bei der man einfach alles in den gleichen Kasten schieben kann, nur weil es Ähnlichkeiten mit etwas anderen hat.
 

arielleSOugly

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Weil du es tust?
Und ich glaube immer noch nicht, dass du ein erfahrenes Administrationsteam über die Rechtsgrundlagen ihres Servers aufklären musst.
Ich glaube nicht, dass ich sie über die Rechtsgrundlagen ihres Servers aufklären muss, allerdings, wie du am Titel erkennen kannst, geht es darum, dass Lottery oder das Kisten System zu weit gingen (?). Hierbei scheint dem Administrationsteam wohl die Rechtslage noch nicht so bewusst gewesen zu sein. Das ist sehr schade, denn ich will ja nur helfen! Wie wir von Fr. Merkel wissen, "[singem. ist das Internet für uns alle Neuland]".


Hmh, mal sehen. Die hunderten, bis tausenden Spiele wo es sowas in der Art gibt und wo die Firmen und die Spiele immer noch existieren?
Der logische Menschenverstand?

Das Gesetz ist keine so leichte Sache, bei der man einfach alles in den gleichen Kasten schieben kann, nur weil es Ähnlichkeiten mit etwas anderen hat.
Du bist meiner Bitte noch immer nicht nachgekommen. Lass es mich so formulieren: Deine Argumentation wäre für mich klarer, wenn du sie mit Zitaten und einer Quellenangabe stützen könntest. Dann würde ich sehen, auf welchen Teil der AGB du dich beziehst. Wenn du meine Bitte erfüllst, können wir weiterreden.
 
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Midnight_Myth

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23 Apr. 2014
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Dann würde ich sehen, auf welchen Teil der AGB du dich beziehst.
uXrtyAzwRF.png

https://shop.gommehd.net/site/imprint

Wenn die Eltern zugestimmt haben, reicht das auch schon. Selbst wenn dann das "Kind" die Kiste öffnet.
Ansonsten könntest du sämtliche Rubellose verklagen, denn da können die Eltern das Los auch einfach Ihrem Kind geben.
 

arielleSOugly

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Wenn die Eltern zugestimmt haben, reicht das auch schon. Selbst wenn dann das "Kind" die Kiste öffnet.
Ansonsten könntest du sämtliche Rubellose verklagen, denn da können die Eltern das Los auch einfach Ihrem Kind geben.
Ich danke dir für deine Belege, allerdings beziehen sich deine Quellen nur auf den Kauf und nicht auf das Öffnen der Kisten. Auch nach einem (möglicherweise von den Eltern genehmigten) Kauf der Kisten, wäre das GommeHD.net Servernetzwerk dazu verpflichtet, die Volljährigkeit des Spielers bei der Einlösung zu überprüfen (siehe §4 Abs. 3 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland).

Bei öffentlichen Lotterien (z.B. auch bei Rubbellosen), Sportwetten und Poker dürfen sie [Anm. d. R.: Jugendliche] nicht mitspielen – auch nicht mit Erlaubnis oder Vollmacht der Eltern. (BZgA
https://www.spielen-mit-verantwortung.de/rechtliches/jugendschutz.html)
 

Midnight_Myth

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Bei öffentlichen Lotterien (z.B. auch bei Rubbellosen), Sportwetten und Poker dürfen sie [Anm. d. R.: Jugendliche] nicht mitspielen – auch nicht mit Erlaubnis oder Vollmacht der Eltern. (BZgA
https://www.spielen-mit-verantwortung.de/rechtliches/jugendschutz.html)
Und trotzdem tun sie es oft und ich sehe ehrlich gesagt nicht, dass diese geschlossen werden.
Die Frage ist, wieso das so ist? Wahrscheinlich weil die Kinder in diesem Moment kein Geld ausgegeben haben, das haben die Eltern getan.
Ein "Glücksspiel" allerdings ist nur ein richtiges Glücksspiel, wenn man dafür Geld ausgibt. Heißt, das Kind, welches die Kiste öffnet, macht kein Glücksspiel. Jedenfalls keins im gesetzlichen Sinne.
 

arielleSOugly

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Und trotzdem tun sie es oft und ich sehe ehrlich gesagt nicht, dass diese geschlossen werden.
Die Frage ist, wieso das so ist? Wahrscheinlich weil die Kinder in diesem Moment kein Geld ausgegeben haben, das haben die Eltern getan.
Ein "Glücksspiel" allerdings ist nur ein richtiges Glücksspiel, wenn man dafür Geld ausgibt. Heißt, das Kind, welches die Kiste öffnet, macht kein Glücksspiel. Jedenfalls keins im gesetzlichen Sinne.
Erneut bitte ich dich darum, deine Quellen anzugeben. Ansonsten ist eine Diskussion mit dir unmöglich.
Um die Kiste zu erlangen, musste Geld ausgegeben werden. Also wird Glücksspiel betrieben. Auch die Rubbellose werden von der BZgA als Glücksspiel angesehen. Wie Minderjährige keine Rubbellose (auch wenn diese von den Eltern gekauft worden sind) öffnen dürfen, so dürfen sie auch keine Kisten (auch wenn diese von den Eltern gekauft worden sind) öffnen.
 

Midnight_Myth

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Erneut bitte ich dich darum, deine Quellen anzugeben.
Du meinst also das, was du bisher nie gemacht hast?

Ich hab zwar indirekte Quellen angegeben, aber da du diese nicht sehen willst, sehe ich schon, dass du es mit diesem Beitrag nicht Ernst meinst.

Um die Kiste zu erlangen, musste Geld ausgegeben werden. Also wird Glücksspiel betrieben. Auch die Rubbellose werden von der BZgA als Glücksspiel angesehen. Wie Minderjährige keine Rubbellose (auch wenn diese von den Eltern gekauft worden sind) öffnen dürfen, so dürfen sie auch keine Kisten (auch wenn diese von den Eltern gekauft worden sind) öffnen.
Wenn kein Geld ausgegeben wurde, ist es kein Glücksspiel.
Es ist maximal nur noch ein Gewinnspiel.

Und das Geld wurde von den Eltern ausgegeben, nicht von den Kindern.


Auch sollte man das hier sowieso nicht vergessen:
1K2fgTzdsy.png

Solche Kisten fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Aber ich sehe schon. Eine Diskussion mit dir ist nicht möglich, da du den Server unbedingt anschwärzen willst.
 

Janmm14

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Erneut bitte ich dich darum, deine Quellen anzugeben. Ansonsten ist eine Diskussion mit dir unmöglich.
Um die Kiste zu erlangen, musste Geld ausgegeben werden. Also wird Glücksspiel betrieben. Auch die Rubbellose werden von der BZgA als Glücksspiel angesehen. Wie Minderjährige keine Rubbellose (auch wenn diese von den Eltern gekauft worden sind) öffnen dürfen, so dürfen sie auch keine Kisten (auch wenn diese von den Eltern gekauft worden sind) öffnen.
Erst über fehlende Quellen rummeckern und dann selber keine mehr angeben.

Ich bin der Meinung, das dies hier von einigen Beteiligten überdramatisiert wird, man kann dieses System auch so sehen:

Man kauft eine Kiste mit einem ungewissen Inhalt. Zu diesem Kaufzeitpunkt steht der Inhalt der Kiste im System bereits fest, wodurch man die AGB in der Hinsicht abändern kann, dass nur Erwachsene Personen die Käufe von Kisten betätigen dürfen.
Beim Öffnen der Kiste sieht man dann eine zu vernachlässigende Animation, der Gewinn steht ja bereits fest.


(Man kann allerdings auch eventuell auch nach §6.2 JuschG argumentieren, indem man ein Kinderspiel als ähnliche Veranstaltung zu einem Jahrmarkt oder einem Spezialmarkt sieht. Der Gewinn ist in jedem Falle mit einem geringen Warenwert ausgestattet, da dieser rein virtuell ist und entweder kosmetisch ist oder ein Kit ist, welches jedoch in gewisser Weise ausbalanciert gegenüber dem Standardkit sein sollte.)
 

arielleSOugly

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Du meinst also das, was du bisher nie gemacht hast?

Ich hab zwar indirekte Quellen angegeben, aber da du diese nicht sehen willst, sehe ich schon, dass du es mit diesem Beitrag nicht Ernst meinst.


Wenn kein Geld ausgegeben wurde, ist es kein Glücksspiel.
Es ist maximal nur noch ein Gewinnspiel.

Und das Geld wurde von den Eltern ausgegeben, nicht von den Kindern.


Auch sollte man das hier sowieso nicht vergessen:
1K2fgTzdsy.png

Solche Kisten fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Aber ich sehe schon. Eine Diskussion mit dir ist nicht möglich, da du den Server unbedingt anschwärzen willst.
Ich habe mich bis jetzt immer darum bemüht, Quellen anzugeben. Wie du an meinem Beispiel sehen kannst, steht es dir frei, nach Quellenangaben zu fragen. Ich vermute deine Anschuldigung bezieht sich auf meinen letzten Post. Ich entschuldige mich dafür, hier die Quelle nicht erneut angegeben zu haben, ich dachte es wäre klar, dass, wenn ich die BZgA(https://www.spielen-mit-verantwortung.de/rechtliches/jugendschutz.html) erneut in gleicher Weise erwähne wie ich es schon vorher getan habe, sich dann dann die Quelle nicht geändert hat. Jedoch erneut, wenn es dir an Quellenangaben mangelt, so bitte ich dich darum, nachzufragen.
Ja, du hast öfters indirekte Quellen angegeben, doch an vielen Stellen mangelte es mir an einer konkreten Angabe (eg.: URL der AGB Seite anstatt der Erwähnung der AGBs). An anderen Stellen hast du mir solche Angaben gegeben, allerdings (wie in dem hier zitierten Post) keine näheren Angaben gemacht (beispielsweise einen Verweis auf einen konkreten Absatz oder noch besser ein wörtliches Zitat dieses Absatzes).

Um nun aber endlich auf den wichtigen Teil deines Postes zu kommen:
Es ist egal, von wem das Geld ausgegeben wurde. Nach §3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „[liegt ein Glücksspiel vor], wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. […]“.
Für die Kisten wird Geld verlangt. Die Eltern können diese Kisten kaufen. Auch Minderjährige können die Kisten mit Zustimmung ihrer Eltern kaufen (was in den AGBs, die du zitiert hast, sowie im BGB geregelt ist). Die Minderjährigen dürfen die Kisten allerdings nicht öffnen. Der Server hätte sicherzustellen, dass die Personen, welche die Kisten öffnen, nicht minderjährig sind. So ist es auch bei dem Rubbellosvergleich, den du mir nanntest. Diese sind auch für Jugendliche verboten. Selbst dann, wenn die Eltern das Rubbellos kaufen.
Ich kann es nur nocheinmal wiederholen:
"Das deutsche Glücksspielrecht ist in Sachen Jugendschutz eindeutig geregelt: Alle Glücksspiele sind für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Sie dürfen Spielhallen und Spielbanken nicht betreten.

Bei öffentlichen Lotterien (z.B. auch bei Rubbellosen), Sportwetten und Poker dürfen sie nicht mitspielen – auch nicht mit Erlaubnis oder Vollmacht der Eltern." (BZgA https://www.spielen-mit-verantwortung.de/rechtliches/jugendschutz.html).
Der BZgA geht es darum, Jugendliche vor Glücksspiel zu schützen. Jugendliche wären allerdings durch das Gesetz nicht geschützt, wenn man es durch eine einfache Weitergabe der Gewinnchance umgehen könnte. Auch dann kann ja eine Sucht entstehen.

Weiterhin erkenne ich nicht, warum die Kisten nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Abs. 2-6 regeln Sonderfälle (etwa Spielhallen oder Pferdewetten) (bei diesem scheint mir aber nichts auf das Kisten System zuzutreffen) und Abs. 1 erklärt den Zweck des Gesetzes. Ich entschuldige mich, wenn ich dir nicht folgen konnte. Vielleicht würde es mir helfen, wenn du deine These konkretisierst?

Letztendlich verbitte ich mir solche Aussagen wie "Aber ich sehe schon. Eine Diskussion mit dir ist nicht möglich, da du den Server unbedingt anschwärzen willst.". Ich gebe mir beste Mühe, eine ehrenwerte Diskussion zu führen.



Erst über fehlende Quellen rummeckern und dann selber keine mehr angeben.

Ich bin der Meinung, das dies hier von einigen Beteiligten überdramatisiert wird, man kann dieses System auch so sehen:

Man kauft eine Kiste mit einem ungewissen Inhalt. Zu diesem Kaufzeitpunkt steht der Inhalt der Kiste im System bereits fest, wodurch man die AGB in der Hinsicht abändern kann, dass nur Erwachsene Personen die Käufe von Kisten betätigen dürfen.
Beim Öffnen der Kiste sieht man dann eine zu vernachlässigende Animation, der Gewinn steht ja bereits fest.


(Man kann allerdings auch eventuell auch nach §6.2 JuschG argumentieren, indem man ein Kinderspiel als ähnliche Veranstaltung zu einem Jahrmarkt oder einem Spezialmarkt sieht. Der Gewinn ist in jedem Falle mit einem geringen Warenwert ausgestattet, da dieser rein virtuell ist und entweder kosmetisch ist oder ein Kit ist, welches jedoch in gewisser Weise ausbalanciert gegenüber dem Standardkit sein sollte.)
Bezüglich deiner Anschuldigung wegen der Quellen bitte ich dich meine Antwort zu @Russland Text zu lesen.

Auch dich bitte ich, deine These, der Inhalt der Kiste stehe im System bereits fest, zu belegen.
Ungeachtet der fehlenden Belege (welche deine These ungültig machen, was in diesem Fall wirklich offensichtlich ist...) wären solche Kisten auch Glücksspiel. Denn "die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist." (§3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland) Da der Käufer nicht weiß, was er kauft, ist er sich im ungewissen darüber, wie das zukünftige Ereigniss der Öffnung ausgehen wird. Selbst wenn der Gewinn bereits feststehen würde, der Käufer ist im ungewissen darüber. Das ist entscheidend.

Der von dir erwähnte Absatz 2 des §6 JuSchG ist nicht erfüllt, da es sich bei einem Minecraft Netzwerk nicht um eine Veranstaltung handelt, sondern um eine Dienstleistung.
Auch hier möchte ich wieder auf die BZgA verweisen. Dieser ist es wichtig, dass Jugendliche keiner Suchtgefahr ausgesetzt werden. Während eine Veranstaltung nur temporär ist, so kann man sich auf dem Minecraft Netzwerk an jedem Tag im Jahr solche Kisten kaufen und damit Glücksspiel betreiben. Hier besteht also eine Suchtgefahr. Den Absatz im JuSchG kann ich mir nur dadurch erklären, dass die Suchtgefahr durch die Zeitbeschränkung als eingeschränkt empfunden wird.
Anhand meiner Argumentation lässt sich erkennen, dass §6 Abs. 2 JuSchG nicht erfüllt ist. Sollte ich mich allerdings irren, dann läge dennoch ein öffentliches Glücksspiel vor (jetzt durch §6 Abs. 2 JuSchG unweigerlich bekräftigt) (Definition siehe erster Post), welches anzumelden wäre. (Weitere Ausführungen diesbezüglich siehe erster Post) (Demzufolge sind die Quellen natürlich auch im ersten Post angegeben.)
 

Midnight_Myth

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23 Apr. 2014
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Wenn du so fest davon überzeugt bist, wünsche ich dir viel Spaß, sämtliche Geschäfte welche solche Lose oder Rubbellose, sämtliche Spiele wie zum Beispiel CS:GO, Summoners Wars und was weiß ich welche Spiele es noch gibt zu verklagen.
Die verstoßen deiner Meinung ja alle gegen dieses Gesetz.

Achja:
Letztendlich verbitte ich mir solche Aussagen wie "Aber ich sehe schon. Eine Diskussion mit dir ist nicht möglich, da du den Server unbedingt anschwärzen willst.". Ich gebe mir beste Mühe, eine ehrenwerte Diskussion zu führen.
Ansonsten ist eine Diskussion mit dir unmöglich.
Wenn du dir schon das Recht nehmen willst, Leuten den Mund zu verbieten du aber davor genau das gleiche gemacht hast, kommt das nicht so gut.
 

Janmm14

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so kann man sich auf dem Minecraft Netzwerk an jedem Tag im Jahr solche Kisten kaufen und damit Glücksspiel betreiben
*nicht man, sondern nur Erwachsene, die die Kistenkaufrate natürlich kontrollieren können.

Wenn du so fest davon überzeugt bist, wünsche ich dir viel Spaß, sämtliche Geschäfte welche solche Lose oder Rubbellose, sämtliche Spiele wie zum Beispiel CS:GO, Summoners Wars und was weiß ich welche Spiele es noch gibt zu verklagen.
Die verstoßen deiner Meinung ja alle gegen dieses Gesetz.
Um weitere Beispiele zu nennen: League of Legends, andere Minecraft-Server wie zB. Hypixel und Mineplex.
Ich kann mir vorstellen, dass einige Anwälte zu dem Schluss gekommen sind, dass das Kistensystem in League of Legends mit deutschem Recht in Einklang steht. Nichtmal wird bei LoL festgelegt, dass der Käufer etwa hsen sein muss oder die Einverständnis seiner Eltern haben muss, soweit ich die AGB an den richtigen Stellen gelesen habe.

Wenn du dir schon das Recht nehmen willst, Leuten den Mund zu verbieten du aber davor genau das gleiche gemacht hast, kommt das nicht so gut.
Hier wird keinem der Mund verboten.
 

MrPixelDragon

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6 Dez. 2015
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der Vampirstadt Sanguinem
Also ich sehe es eher als Spezialmarkt an, weswegen alles im grünen Bereich ist. Der GommeHD.net Server darf das alles genau so wie jedes andere Game.
Außerdem verlangt GommeHD.net kein Geld für Kisten, also was du da schreibst ist völliger Schwachsinn. Du schreibst selbst, dass es bei einem Glücksspiel darum geht, dass für ein Los etc. Geld verlangt wird und ein Zufällige Gewinn drinstecken kann. Ist hier aber nur bedingt erfüllt. Also eher nicht.
Für die Kisten, die Eltern ihren Kindern kaufen kann gommehd.net nichts ändern, außer, dass man wie gesagt mit den AGBs zugibt 18 oder Alter zu sein.
Es ist doch das gleiche Spiel wie im Geschäft. Mein Dad kauft mir ein Spiel ab 18 und gibt es mir zum spielen, weil ich es will.

Ich will nicht haten, aber wenn du nur die Hälfte angibst, was drinsteht und dann es als Rechtswiedrig bezeichnet, wirst du wohl selbst bestraft werden, weil man alles so hindrehen kann, Wenn man nur die Hälfte liest ._.

No hate, aber wieso kümmerst du dich um ein Spiel, wobei alles geregelt und geprüft ist? Man hat doch besseres zu tun ._.
Und hör bitte auf mit dieser Sprache ._.
Das stört heftig ._.
 
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