GommeHD kriminell? : Lottery - ein Schritt zu weit?

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arielleSOugly

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22 Aug. 2017
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Hallo verehrte Gommunity!

Ich bin es wieder, eure arielleSOugly! Ich, als rechtschaffende, deutsche Bürgerin, habe mich letztens aus einem plötzlichen inneren Drang heraus über die rechtliche Lage des Glücksspiels und die Jugendschutzgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland informiert. Dabei musste ich zutiefst erschüttert feststellen, dass das GommeHD.net Netzwerk möglicherweise gegen nicht weniger als DREI(!) Punkte des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland oder kürzer GlüStV verstößt!!! Was für ein Drama, vielleicht muss der Server vor Gericht und wir können nie wieder darauf spielen und Gomme hinter schwedischen Gardinen?!?

7Zujg4w.png


Zunächst die Fakten:

Seid längerem kann man im GommeHD Servernetzwerk Shop gegen ein Entgelt von mindestens 10 Euro Kisten erwerben. Nach §3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „[liegt ein Glücksspiel vor], wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. […]“. Zudem ist es laut §3 Abs. 2 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland ein sogenanntes öffentliches Glücksspiel. Dieses liegt nämlich vor, „wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht“.

Weiterhin wird im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland unter §4 Abs. 3 festgelegt, dass „Minderjährige von der Teilnahme [Anm. d. R.: am Glücksspiel] ausgeschlossen sind“. Wie im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vorhergehend erläutert wird, haben dies die Veranstalter sicherzustellen.

Das GommeHD.net Netzwerk gewährleistet dies allerdings nicht. Auch nach einem (möglicherweise von den Eltern genehmigten) Kauf der Kisten, wäre das GommeHD.net Servernetzwerk dazu verpflichtet, die Volljährigkeit des Spielers bei der Einlösung zu überprüfen (siehe §4 Abs. 3 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland).

Des Weiteren „[dürfen öffentliche Glücksspiele] nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten“ (§4 Abs.1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland). Zudem ist nach §4 Abs. 4 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet […] verboten“. Anmerkung: §4 Abs. 5 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland stellt eine Ausnahme zu §4 Abs. 4 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland dar, allerdings muss dabei auch wieder die erste aufgeführte Voraussetzung erfüllt werden.


Abschließend ist zu erwähnen, dass sich die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kurz BZgA, für diese Regelungen stark macht. In ihrem Internetauftritt www.spielen-mit-verantwortung.de ist (um es noch einmal herauszuheben) zu lesen, dass Jugendliche auch nicht mit der Erlaubnis der Eltern an Glücksspiel teilnehmen dürfen. Da die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ganz klar einen Schwerpunkt auf diese Einschränkungen legt, sieht es vor Gericht wohl sehr schlecht für Gomme aus. Au weia!

Quellen:

http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/2d90/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GlüStVtrND2012rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint


https://www.spielen-mit-verantwortung.de/rechtliches/jugendschutz.html


EDIT: ein interessanter weiterer, diese Position bekräftigender Aspekt, ist hier zu finden.
https://www.gommehd.net/forum/threa...in-schritt-zu-weit.779494/page-2#post-3699897



An dieser Stelle möchte ich jeden dazu auffordern, sich den gesamten Thread durchzulesen, bevor ein neuer Post verfasst wird. Somit ist gewähleistet, dass ihr über das nötige Vorwissen verfügt und ich muss mich nicht dauerhaft wiederholen.
 
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DerSchlenderman

Moderator
29 Juli 2014
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Nur wird mit den Kisten nunmal kein Glücksspiel in diesem Sinne betrieben. Man erwirbt lediglich eine Kiste mit einem zufällig ausgewählten Item, welches nur auf dem Server zu nutzen ist. Zudem ist das mit dem Alter ganz klar in den AGB's geregelt.
 
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Sympel

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1 Nov. 2016
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Ist nicht eigentlich voraussetzung für ein Glücksspiel, dass man auch was gewinnen kann? Also irgendwas im echten Leben und nicht virtuell?
 
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Hausaufgaben

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17 Jan. 2015
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Hast du dich jetzt ernsthaft dafür registriert? Bitte, such dir Probleme woanders. Die Spieler bestätigen beim Kauf ihre Volljährigkeit. Ausserdem ist das sicher kein Glücksspiel im herkömmlichen Sinne. Die Lottery ist da sowieso ausgenomen, da man die dafür benötigten Coins nicht käuflich erwerben kann.
 

MrMeisterGamer

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18 Okt. 2015
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Dann verklag mal Supercell die Verkaufen auch Kisten in CR wo man nicht weiß ob eine legendäry drin ist.
 

arielleSOugly

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22 Aug. 2017
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Hast du dich jetzt ernsthaft dafür registriert? Bitte, such dir Probleme woanders. Die Spieler bestätigen beim Kauf ihre Volljährigkeit. Ausserdem ist das sicher kein Glücksspiel im herkömmlichen Sinne. Die Lottery ist da sowieso ausgenomen, da man die dafür benötigten Coins nicht käuflich erwerben kann.
Auch nach einem (möglicherweise von den Eltern genehmigten) Kauf der Kisten, wäre das GommeHD.net Servernetzwerk dazu verpflichtet, die Volljährigkeit des Spielers bei der Einlösung zu überprüfen (siehe §4 Abs. 3 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland).


Ist nicht eigentlich voraussetzung für ein Glücksspiel, dass man auch was gewinnen kann? Also irgendwas im echten Leben und nicht virtuell?
Nach §3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „[liegt ein Glücksspiel vor], wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. […]“.
Der Gewinn ist nicht näher definiert.


Nur wird mit den Kisten nunmal kein Glücksspiel in diesem Sinne betrieben. Man erwirbt lediglich eine Kiste mit einem zufällig ausgewählten Item, welches nur auf dem Server zu nutzen ist. Zudem ist das mit dem Alter ganz klar in den AGB's geregelt.
Nach §3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „[liegt ein Glücksspiel vor], wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. […]“. Deine Beschreibung trifft auf die rechtliche Definition des Glücksspiels zu. Bezüglich deiner Anmerkung über das Alter beachte bitte meine Antwort auf H4u54ufq4b3n.


Dann verklag mal Supercell die Verkaufen auch Kisten in CR wo man nicht weiß ob eine legendäry drin ist.
Ich will doch nicht klagen!! Dies ist ein Bericht einer aufgebrachten Spielerin. Und wenn du meinst, bei Supercell sähe es ähnlich aus, dann sieht es für diese Firma auch ganz schlimm aus...
Wie du meinem Post entnehmen kannst, ist das Kisten und Lottery System nicht gesetzeskonform.

Hast zwar ein schönes Foto da gemalt, jedoch muss ich dich leider enttäuschen, es ist alles regel konform bzw. Gesetz konform. Ließ dir bitte nächstes Mal alles besser durch besonders die ABG von GommeHDnet.
Danke, ich habe mir viel Mühe gegeben bei dem Bildchen :)
Wie du allerdings meinem Post entnehmen kannst, ist das Kisten und Lottery System nicht gesetzeskonform.. Oh weh
@Monkeyyy11 mir gefällt dein Äffchen aber auch. Das hast du ganz fein gemalt!!
 

Hausaufgaben

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17 Jan. 2015
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Auch nach einem (möglicherweise von den Eltern genehmigten) Kauf der Kisten, wäre das GommeHD.net Servernetzwerk dazu verpflichtet, die Volljährigkeit des Spielers bei der Einlösung zu überprüfen (siehe §4 Abs. 3 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland).
Wie will man denn das Alter der Spieler überprüfen? Soll ein Admin bei jedem zu Hause vorbeigehen und einen Ausweis verlangen? Die Angabe über die Volljährigkeit ist verbindlich, wenn der User lügt ist er halt selber schuld.
 
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arielleSOugly

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22 Aug. 2017
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Wie will man denn das Alter der Spieler überprüfen? Soll ein Admin bei jedem zu Hause vorbeigehen und einen Ausweis verlangen? Die Angabe über die Volljährigkeit ist verbindlich, wenn der User lügt ist er halt selber schuld.
Zum Beispiel über die Onlinefunktion des neuen Personalausweises. Es gibt auch die Möglichkeit, ein PostIdent zu verschicken.

Quellen:
http://www.personalausweisportal.de...r/Online-Ausweisen/Online-Ausweisen_node.html
https://www.deutschepost.de/de/p/postident.html
 

Kaaai

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26 Okt. 2015
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Auch nach einem (möglicherweise von den Eltern genehmigten) Kauf der Kisten, wäre das GommeHD.net Servernetzwerk dazu verpflichtet, die Volljährigkeit des Spielers bei der Einlösung zu überprüfen (siehe §4 Abs. 3 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland).



Nach §3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „[liegt ein Glücksspiel vor], wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. […]“.
Der Gewinn ist nicht näher definiert.



Nach §3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „[liegt ein Glücksspiel vor], wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. […]“. Deine Beschreibung trifft auf die rechtliche Definition des Glücksspiels zu. Bezüglich deiner Anmerkung über das Alter beachte bitte meine Antwort auf H4u54ufq4b3n.



Ich will doch nicht klagen!! Dies ist ein Bericht einer aufgebrachten Spielerin. Und wenn du meinst, bei Supercell sähe es ähnlich aus, dann sieht es für diese Firma auch ganz schlimm aus...
Wie du meinem Post entnehmen kannst, ist das Kisten und Lottery System nicht gesetzeskonform.


Danke, ich habe mir viel Mühe gegeben bei dem Bildchen :)
Wie du allerdings meinem Post entnehmen kannst, ist das Kisten und Lottery System nicht gesetzeskonform.. Oh weh
@Monkeyyy11 mir gefällt dein Äffchen aber auch. Das hast du ganz fein gemalt!!
Wenigstens ist der Affe nicht so unnötig wie der Beitrag oben :x Wozu machst du dir so eine Mühe, ich denke nicht dass die Zuständigen so inkompetent sind, sowas nicht mal zu überprüfen... Außerdem ist das wie bereits erwähnt in den AGBs geregelt...

~Kaaai
P.S.: Lass den armen Affen von @Monkeyyy11 in Ruhe!
 
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Spagel

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Hallo verehrte Gommunity!

Ich bin es wieder, eure arielleSOugly! Ich, als rechtschaffende, deutsche Bürgerin, habe mich letztens aus einem plötzlichen inneren Drang heraus über die rechtliche Lage des Glücksspiels und die Jugendschutzgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland informiert. Dabei musste ich zutiefst erschüttert feststellen, dass das GommeHD.net Netzwerk möglicherweise gegen nicht weniger als DREI(!) Punkte des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland oder kürzer GlüStV verstößt!!! Was für ein Drama, vielleicht muss der Server vor Gericht und wir können nie wieder darauf spielen und Gomme hinter schwedischen Gardienen?!?

7Zujg4w.png


Zunächst die Fakten:

Seid längerem kann man im GommeHD Servernetzwerk Shop gegen ein Entgelt von mindestens 10 Euro Kisten erwerben. Nach §3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „[liegt ein Glücksspiel vor], wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. […]“. Zudem ist es laut §3 Abs. 2 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland ein sogenanntes öffentliches Glücksspiel. Dieses liegt nämlich vor, „wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht“.

Weiterhin wird im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland unter §4 Abs. 3 festgelegt, dass „Minderjährige von der Teilnahme [Anm. d. R.: am Glücksspiel] ausgeschlossen sind“. Wie im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vorhergehend erläutert wird, haben dies die Veranstalter sicherzustellen.

Das GommeHD.net Netzwerk gewährleistet dies allerdings nicht. Auch nach einem (möglicherweise von den Eltern genehmigten) Kauf der Kisten, wäre das GommeHD.net Servernetzwerk dazu verpflichtet, die Volljährigkeit des Spielers bei der Einlösung zu überprüfen (siehe §4 Abs. 3 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland).

Des Weiteren „[dürfen öffentliche Glücksspiele] nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten“ (§4 Abs.1 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland). Zudem ist nach §4 Abs. 4 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland „Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet […] verboten“. Anmerkung: §4 Abs. 5 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland stellt eine Ausnahme zu §4 Abs. 4 Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland dar, allerdings muss dabei auch wieder die erste aufgeführte Voraussetzung erfüllt werden.


Abschließend ist zu erwähnen, dass sich die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kurz BZgA, für diese Regelungen stark macht. In ihrem Internetauftritt www.spielen-mit-verantwortung.de ist (um es noch einmal herauszuheben) zu lesen, dass Jugendliche auch nicht mit der Erlaubnis der Eltern an Glücksspiel teilnehmen dürfen. Da die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ganz klar einen Schwerpunkt auf diese Einschränkungen legt, sieht es vor Gericht wohl sehr schlecht für Gomme aus. Au weia!

Quellen:

http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/2d90/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-GlüStVtrND2012rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#focuspoint


https://www.spielen-mit-verantwortung.de/rechtliches/jugendschutz.html
Also ich verstehe nicht wo man auf GommeHD.net Glückspiele finden kann ._.
 
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arielleSOugly

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22 Aug. 2017
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Wenigstens ist der Affe nicht so unnötig wie der Beitrag oben :x Wozu machst du dir so eine Mühe, ich denke nicht dass die Zuständigen so inkompetent sind, sowas nicht mal zu überprüfen... Außerdem ist das wie bereits erwähnt in den AGBs geregelt...

~Kaaai
P.S.: Lass den armen Affen in Ruhe!
Wärst du so freundlich, deine Thesen bitte zu belegen?

Damit die dann alle meine Daten zum Thema Name, Wohnort, Geburtsdatum etc. wissen... Na Danke aber das will ich nicht! Und bestimmt der ein oder andere Spieler ebenso...
Ich will doch nicht, dass die all meine Angaben sehen. Und was ist mit Nicht-Deutschen? Ausserdem akzeptiert man die AGB, in denen man seine Volljährigkeit bestätigt.
Bitte schau dir die Seite einmal genauer an. Dann wirst du feststellen, dass die Übermittlung der Daten auch eingeschränkt erfolgen kann.
Nicht Deutsche müssen sich auch an das deutsche Recht halten.


Also ich verstehe nicht wo man auf GommeHD.net Glückspiele finden kann ._.
Bitte lies meinen Post, dann wirst du erkennen, dass das Kisten System ein Glücksspiel ist ;)
 

Spagel

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27 Jan. 2016
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aus der Internet Farm
Wärst du so freundlich, deine Thesen bitte zu belegen?



Bitte schau dir die Seite einmal genauer an. Dann wirst du feststellen, dass die Übermittlung der Daten auch eingeschränkt erfolgen kann.
Nicht Deutsche müssen sich auch an das deutsche Recht halten.



Bitte lies meinen Post, dann wirst du erkennen, dass das Kisten System ein Glücksspiel ist ;)
Ich habe den Post mehr als 5 mal durch gelesen und verstehe in immer noch nicht ._.

Ich will jetzt auch Schmerzensgeld für meine Augen da mir die weh tuen von Leuten die sich online über ein Blockspiel-Glückspiel beschweren wo man Blöcke gewinnen kann, nicht so wie Geld.
Außerdem kannst du dich mal bei @Clexxer über den Richtlinien Kram informieren
._.
 

Hausaufgaben

Mitglied
17 Jan. 2015
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Ich versteh nicht, was dein Ziel ist. Wenn ich dich richtig verstanden habe, spielst du gerne auf dem Server, du möchtest also nicht, dass er geschlossen werden muss. Warum schreibst du das ganze hier also? Meinst du ernsthaft, die Serverleitung hat die ganzen Gegenstände, die man kaufen kann, nicht rechtlich geprüft?
 
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