Ich habe die Antwort nicht im juristischen Sinne gemeint, weil es dafür der völlig falsche Ausdruck wäre. Ich verstehe insofern die juristische Herangehensweise an meine Aussage nicht, will sie aber trotzdem kurz korrigieren:Also, es geht bei der Frage nach dem geeigneten Mittel um die Erforderlichkeit einer Maßnahme.
Die Erforderlichkeit einer Maßnahme hat nichts damit zutun, ob eine Maßnahme geeignet ist. Die Geeignetheit ist grundsätzlich gegeben, sobald eine Maßnahme mindestens zweckfördernd wirkt. Hier merkt man spätestens, dass die Geeignetheit so alleine stehend keinen Sinn ergibt. Ich denke du bist von der allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgegangen und daher kommt auch die Erforderlichkeit in deiner Nachricht. Nur fehlt dann leider das legitime Ziel (was man als konkludent gegeben ansehen könnte, auch wenn deine Argumentation damit komplett aus einem gängigen Schema bzw. dem Gutachtenstil fällt) und die Angemessenheit sprichst du nur sehr knapp an.
Ansich kann man also annehmen, dass du eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt hast, dann ist aber der Schluss, dass es ein geeignetes Mittel darstellt, nicht korrekt, da es vielmehr ein verhältnismäßiges Mittel ist.
Warum kann ich meine Aussage gar nicht juristisch gemeint haben? Wie oben angesprochen, ist die Geeignetheit gegeben, wenn das Mittel mindestens zweckförderlich zur Erreichung des legitimen Ziels ist. Natürlich sind Spielzeitsperren irgendwo zweckförderlich, das kann man offensichtlich nicht verneinen. Die Aussage, dass wir es nicht als geeignetes Mittel ansehen, wäre damit hanebüchen und komplett abstrus, weil wir das Offensichtliche leugnen würden. Es ergibt sich für mich in keiner Art und Weise, wieso ich hier einen juristischen Term wählen sollte, ohne einen entsprechenden juristischen Bezug.
Unter Abwägung aller Faktoren, sehen wir Spielzeitgrenzen nicht als das richtige Mittel an, um gegen Alts vorzugehen. Die Gründe dafür sind vielfältig und zum Teil auch intern, weshalb ich sie hier nicht weiter ausgeführt habe und das auch nicht tun werde. Das Ergebnis bleibt das selbe: Ich habe meine Aussage nie im juristischen Sinne gemeint und wir lehnen Spielzeitbegrenzungen in TTT weiterhin ab. (Im Übrigens ist das hier glaube ich nicht der richtige Ort für juristische Diskussionen dieser Art, meine Foren Unterhaltungen stehen aber selbstverständlich für jedermann offen)