Rechtliche Frage (Verleumdung)

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Rodman10

Mitglied
5 Mai 2018
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Guten Tag,

ich habe eine Frage, die mich sehr interessiert, jedoch ist niemand aus meinem Bekanntenkreis Rechtsanwalt und daher ist es eher schwierig, gute Antworten zu bekommen...

Also es gibt ja den Paragraph schwere Drohungen & Verleumdung/übler Nachrede.

Angenommen Person A sagt du Person B:
ich werde dich zusammen schlagen und Sachen von dir veröffentlichen etc.

und Person B zeigt dann Person A an. Zur selben Zeit zeigt Person A Person B wegen Verleumdung an. Was würde dann passieren, weil gesprochene Sachen kann man ja ansich nicht beweisen?

Fall Nr. 2

Person A sagt zu Person B: ich werde dich zusammen schlagen und Sachen von dir veröffentlichen

und das tritt dann auch ein (zB. Person B wurde jetzt verprügelt, aber es wurden keine Sachen veröffentlicht)

und Person A zeigt B wegen Verleumdung an, dass er ja gar nichts dazu gesagt hätte „Sachen zu veröffentlichen“ - gibt aber die körperliche Verletzung zu.

Was wäre dann?


Vielen Dank für eure Antworten
 
Ich würde sagen, wenn Person A weiß von wem er zusmamengeschlagen wurde zeigt er diese Perosn an, falls nicht anonym. Bei der Anzeige erzählst du der Polizei natürlich von dem Zwischenfall, bei dem dir gedroht wurde.
Ich hoffe dir bzw. Person A geht es besser.
LG
 
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Ich würde sagen, wenn Person A weiß von wem er zusmamengeschlagen wurde zeigt er diese Perosn an, falls nicht anonym. Bei der Anzeige erzählst du der Polizei natürlich von dem Zwischenfall, bei dem dir gedroht wurde.
Ich hoffe dir bzw. Person A geht es besser.
LG
es handelt sich (so beschrieben) um keine wahre Begebenheit, aber danke

Also du und @apropos seid der selben Meinung, oder?

Aber die Frage ist auch, ob es dann bei der Körperverletzung bleibt und die Wahrheit der anderen Drohung dadurch auch akzeptiert wird, oder ob es dann „Aussage gegen Aussage“ steht? Und das sind ja zwei verschiedene Sachen, wenn ich als Beschuldigter nur darauf klage, dass ich ja nie gedroht hätte irgendwas zu veröffentlichen, kann ich damit dann durchkommen, wenn ich zwar jemanden zusammen geschlagen habe, aber veröffentlicht (was mir ja als Drohung vorgeworfen wäre in dem Fall), ja nicht? Ist das verständlich so? :ROFL: (oder wäre es dann Aussage gegen Aussage und jeder müsste 50% dazu beitragen (oder wird dann der glaubwürdigeren Aussage geglaubt?), obwohl die eine Drohung davon bereits erfüllt wurde?

Weil ansich sollte man ja nicht für etwas verurteilt werden, was nicht nachgewiesen werden kann, was bei Drohungen ja schon kritischer ist, aber ich könnte mir nicht vorstellen, dass ich zB. zusammen geschlagen werde und die 2. Drohung dann nicht mehr ernst genommen werden würde. Was jedoch die Frage ausbringt: wenn ich dann noch etwas dazu erfunden würde, zB. mir würde jemand das Handy stehlen, was wäre dann damit?
 
Zuletzt bearbeitet:
es handelt sich (so beschrieben) um keine wahre Begebenheit, aber danke

Also du und @apropos seid der selben Meinung, oder?

Aber die Frage ist auch, ob es dann bei der Körperverletzung bleibt und die Wahrheit der anderen Drohung dadurch auch akzeptiert wird, oder ob es dann „Aussage gegen Aussage“ steht? Und das sind ja zwei verschiedene Sachen, wenn ich als Beschuldigter nur darauf klage, dass ich ja nie gedroht hätte irgendwas zu veröffentlichen, kann ich damit dann durchkommen, wenn ich zwar jemanden zusammen geschlagen habe, aber veröffentlicht (was mir ja als Drohung vorgeworfen wäre in dem Fall), ja nicht? Ist das verständlich so? :ROFL: (oder wäre es dann Aussage gegen Aussage und jeder müsste 50% dazu beitragen, obwohl die eine Drohung davon bereits erfüllt wurde?

Weil ansich sollte man ja nicht für etwas verurteilt werden, was nicht nachgewiesen werden kann, was bei Drohungen ja schon kritischer ist, aber ich könnte mir nicht vorstellen, dass ich zB. zusammen geschlagen werde und die 2. Drohung dann nicht mehr ernst genommen werden würde. Was jedoch die Frage ausbringt: wenn ich dann noch etwas dazu erfunden würde, zB. mir würde jemand das Handy stehlen, was wäre dann damit?

wenn es nicht nachgewisen werden kann (zb. durch Zeugen oder Videobeweise9 ist die Anklage wegen Körperverletzung nichts wert.
 
es handelt sich (so beschrieben) um keine wahre Begebenheit, aber danke

Also du und @apropos seid der selben Meinung, oder?

Aber die Frage ist auch, ob es dann bei der Körperverletzung bleibt und die Wahrheit der anderen Drohung dadurch auch akzeptiert wird, oder ob es dann „Aussage gegen Aussage“ steht? Und das sind ja zwei verschiedene Sachen, wenn ich als Beschuldigter nur darauf klage, dass ich ja nie gedroht hätte irgendwas zu veröffentlichen, kann ich damit dann durchkommen, wenn ich zwar jemanden zusammen geschlagen habe, aber veröffentlicht (was mir ja als Drohung vorgeworfen wäre in dem Fall), ja nicht? Ist das verständlich so? :ROFL: (oder wäre es dann Aussage gegen Aussage und jeder müsste 50% dazu beitragen (oder wird dann der glaubwürdigeren Aussage geglaubt?), obwohl die eine Drohung davon bereits erfüllt wurde?

Weil ansich sollte man ja nicht für etwas verurteilt werden, was nicht nachgewiesen werden kann, was bei Drohungen ja schon kritischer ist, aber ich könnte mir nicht vorstellen, dass ich zB. zusammen geschlagen werde und die 2. Drohung dann nicht mehr ernst genommen werden würde. Was jedoch die Frage ausbringt: wenn ich dann noch etwas dazu erfunden würde, zB. mir würde jemand das Handy stehlen, was wäre dann damit?

Man wird nur für das verurteilt, was einem nachgewiesen werden kann. Was gibt's da nicht zu verstehen?
 
wenn es nicht nachgewisen werden kann (zb. durch Zeugen oder Videobeweise9 ist die Anklage wegen Körperverletzung nichts wert.
also ich habe auf einer Seite gelesen, dass bei Aussage gegen Aussagen der Aussage mit mehr Glaubwürdigkeit glauben geschenkt werden kann (außer das Gericht ist von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt). In der Vernehmung sollen besonders Sachen wie Logik, emotionale Momente, Motive, Falschaussagen innerhalb der Aussage, Komplexität und Details ausschlaggebend sein. Was sagst du dazu? 2. Ist es nicht relativ ... naja, wahrscheinlicher, dass man der Person glauben schenkt, die bereits Opfer einer Straftat geworden ist? Klar, nicht das Delikt selbst kann bestraft werden, aber schwere Drohungen sind ja ein Delikt ansich, u know?

Man wird nur für das verurteilt, was einem nachgewiesen werden kann. Was gibt's da nicht zu verstehen?
zählt Glaubwürdigkeit nicht auch als Nachweis? :thinking:
Ich meine wenn jemand schon geprügelt wurde, ist es nicht unbedingt unwahrscheinlich, dass es noch mehere Drohungen gab, oder?
 
zählt Glaubwürdigkeit nicht auch als Nachweis? :thinking:
Ich meine wenn jemand schon geprügelt wurde, ist es nicht unbedingt unwahrscheinlich, dass es noch mehere Drohungen gab, oder?

Okay, folgendes Szenario:

Stell dir eine Kleinstadt vor, in der es in den letzten 10 Jahren 10 Bankraube gab, alle von dem selben Täter, es gab sonst noch nie Banküberfälle in dieser Stadt. Nun wird der Täter überführt, da er durch Videoaufnahmen und Fingerabdrücke identifiziert werden konnte. Der Täter sitzt seine Strafe ab und kommt frei. Zwei Monate nach seiner Freilassung gibt es wieder einen Bankraub, doch es gibt weder Videoaufnahmen, Fingerabdrücke noch brauchbare Zeugenaussagen, da der Banker betrunken war und sich an nichts erinnert.

Nun wird der alte Täter befragt, doch er sagt, dass er zuhause gewesen sei und geschlafen hätte, alleine. Was denkst du passiert nun? Man kann diesem Mann nichts nachweisen, keiner hat ihn gesehen, lediglich seine Glaubwürdigkeit ist anzuzweifeln, "geschlafen?" um 16 Uhr Nachmittags? Er sagt, dass er gerne ein kleines Nickerchen macht.

Also, was passiert? Genau, nichts. Er wird freigelassen, man kann ihm schließlich absolut nichts nachweisen. Wir sind hier schließlich in Deutschland und nicht in den USA, wo der Verdächtigte seine Unschuld beweisen muss...
 
Naja, es handelt sich hier nicht um eine Zivilklage, das ist eventuell ein bisschen was anderes... außerdem ist das Szenario doch deutlich unterschiedlich von der Ausgangssituation in meinen Augen und die Glaubwürdigkeit bezieht sich ebenfalls auf eine Zivilklage, nicht auf sowas.
 
Naja, es handelt sich hier nicht um eine Zivilklage, das ist eventuell ein bisschen was anderes... außerdem ist das Szenario doch deutlich unterschiedlich von der Ausgangssituation in meinen Augen und die Glaubwürdigkeit bezieht sich ebenfalls auf eine Zivilklage, nicht auf sowas.

Was anderes:

Jemand sagt dir im Streit, dass er in dein Haus einbrechen wird.
Drei Monate später wird bei dir eingebrochen, du zeigst den Typen an und schilderst der Polizei den Vorfall.
Der Typ sagt er habe zu der Zeit gepennt und die Polizei hat keinerlei Beweise.
Auch wenn er wegen Einbruch vorbestraft ist, wird nichts passieren, weils ihm halt nicht nachgewiesen werden kann.
 
Was anderes:

Jemand sagt dir im Streit, dass er in dein Haus einbrechen wird.
Drei Monate später wird bei dir eingebrochen, du zeigst den Typen an und schilderst der Polizei den Vorfall.
Der Typ sagt er habe zu der Zeit gepennt und die Polizei hat keinerlei Beweise.
Auch wenn er wegen Einbruch vorbestraft ist, wird nichts passieren, weils ihm halt nicht nachgewiesen werden kann.
ich weiß worauf du hinaus willst

danke für die Beiträge
 
Bezüglich falscher Verdächtigung:
https://www.bussgeldkatalog.de/falsche-verdaechtigung/ schrieb:
Auch müssen falsche Verdächtigungen wissentlich begangen werden. Wer tatsächlich glaubt, der Beschuldigte habe sich einer Zuwiderhandlung schuldig gemacht, obwohl dies nicht stimmt, macht sich nicht strafbar.

Ich denke soetwas ähnliches gilt auch allg. bei Verleumdung.
 
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