Guten Tag,
ich habe eine Frage, die mich sehr interessiert, jedoch ist niemand aus meinem Bekanntenkreis Rechtsanwalt und daher ist es eher schwierig, gute Antworten zu bekommen...
Also es gibt ja den Paragraph schwere Drohungen & Verleumdung/übler Nachrede.
Angenommen Person A sagt du Person B:
ich werde dich zusammen schlagen und Sachen von dir veröffentlichen etc.
und Person B zeigt dann Person A an. Zur selben Zeit zeigt Person A Person B wegen Verleumdung an. Was würde dann passieren, weil gesprochene Sachen kann man ja ansich nicht beweisen?
Fall Nr. 2
Person A sagt zu Person B: ich werde dich zusammen schlagen und Sachen von dir veröffentlichen
und das tritt dann auch ein (zB. Person B wurde jetzt verprügelt, aber es wurden keine Sachen veröffentlicht)
und Person A zeigt B wegen Verleumdung an, dass er ja gar nichts dazu gesagt hätte „Sachen zu veröffentlichen“ - gibt aber die körperliche Verletzung zu.
Was wäre dann?
Vielen Dank für eure Antworten
ich habe eine Frage, die mich sehr interessiert, jedoch ist niemand aus meinem Bekanntenkreis Rechtsanwalt und daher ist es eher schwierig, gute Antworten zu bekommen...
Also es gibt ja den Paragraph schwere Drohungen & Verleumdung/übler Nachrede.
Angenommen Person A sagt du Person B:
ich werde dich zusammen schlagen und Sachen von dir veröffentlichen etc.
und Person B zeigt dann Person A an. Zur selben Zeit zeigt Person A Person B wegen Verleumdung an. Was würde dann passieren, weil gesprochene Sachen kann man ja ansich nicht beweisen?
Fall Nr. 2
Person A sagt zu Person B: ich werde dich zusammen schlagen und Sachen von dir veröffentlichen
und das tritt dann auch ein (zB. Person B wurde jetzt verprügelt, aber es wurden keine Sachen veröffentlicht)
und Person A zeigt B wegen Verleumdung an, dass er ja gar nichts dazu gesagt hätte „Sachen zu veröffentlichen“ - gibt aber die körperliche Verletzung zu.
Was wäre dann?
Vielen Dank für eure Antworten