Huhu zusammen!
Innerhalb nur weniger Wochen wüteten gleich zwei Stürme über Deutschland (Xavier und Herwart), die für reichlich Aufregung sorgten.
Der Bahnverkehr wurde bei beiden Stürmen in nahezu allen Bundesländern beeinträchtigt und in mehreren tagelang unterbrochen. Auch mit dem Auto ist eine Alternativfahrt gefährlich, speziell bei Fahrten über Landstraßen, an denen große, dicke Bäume direkt an der Straße gelegen sind oder die Straßen sogar durch einen Wald führen. Zahlreiche Bäume sind umgekippt, die Feuerwehr befand sich mehrfach im Ausnahmezustand.
Ich hatte das Vergnügen, am Samstagmorgen, als noch nichts von Böen von 120 km/h und mehr bekannt wurde, (wahrscheinlich schon, aber so habe ich es nicht mitbekommen und ich habe die Reise bereits am Donnerstag gebucht) 300 Kilometer in den Norden an die Küste zu fahren, mit dem Auto wurde ich kutschiert. Als wir am Sonntag aufbrechen wollten, kamen dann die ganzen Meldungen ein, wie stark sich der Sturm auf unser Land ausgewirkt hat. Die Bahnstrecken Berlin - Stralsund über Neustrelitz und Berlin - Stralsund über Prenzlau, Pasewalk, Anklam, wurden beide gesperrt. Am Sonntagabend wurde der Zugverkehr auf letzterer Strecke zumindest zwischen Stralsund und Prenzlau wieder aufgenommen, es hieß aber, auch am Montag sei kein durchgehender Zugverkehr möglich.
Folglich bin ich am Folgetag, als sich die Windgeschwindigkeit halbwegs verringert hat, mit dem Auto zurück und direkt zur Arbeit gefahren und kam mit satten 5 Stunden Verspätung an. Natürlich habe ich schon am Sonntag Bescheid gegeben, jedoch nun meine Frage.
Denkt ihr, es ist bei wiederkehrenden Fällen wie diesen - Orkane, durch die man Stunden oder gar Tage verspätet zur Arbeit erscheint - dem Arbeitnehmer anzulasten, weil er weggefahren ist?
Laut Gesetz trägt der Arbeitnehmer das Wegerisiko, er muss also selbst dafür sorgen, dass er rechtzeitig auf Arbeit ist. Eventuelle Verzögerungen sind einzukalkulieren - allerdings kann man natürlich auch nicht mit allem rechnen!
Es ist nämlich so - wäre ich am Wochenende nicht weggefahren, hätte ich pünktlich zur Arbeit erscheinen können, da ich nur ca. eine halbe Stunde zu Fuß bis dahin benötige. Denkt ihr, eine Abmahnung kann rechtlich wirksam sein?
(Es ist nur eure Meinung gefragt, ich verlange selbstverständlich keine rechtliche Analyse des Ganzen, da es sicherlich noch darauf ankommt, ob man das Risiko eingehen kann, beim Weg zur Arbeit zu verunglücken oder ob man fahrlässig gehandelt hat, da man evtl. wissen konnte, dass es zu solchen Auswirkungen kommen kann - andererseits kann mir keiner verbieten, dass ich in meiner Freizeit an die Ostsee fahre, ... das Thema ist sehr komplex.)
Ich bin gespannt und bedanke mich vorab für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Güntzel
Arzneifachfrau
Innerhalb nur weniger Wochen wüteten gleich zwei Stürme über Deutschland (Xavier und Herwart), die für reichlich Aufregung sorgten.
Der Bahnverkehr wurde bei beiden Stürmen in nahezu allen Bundesländern beeinträchtigt und in mehreren tagelang unterbrochen. Auch mit dem Auto ist eine Alternativfahrt gefährlich, speziell bei Fahrten über Landstraßen, an denen große, dicke Bäume direkt an der Straße gelegen sind oder die Straßen sogar durch einen Wald führen. Zahlreiche Bäume sind umgekippt, die Feuerwehr befand sich mehrfach im Ausnahmezustand.
Ich hatte das Vergnügen, am Samstagmorgen, als noch nichts von Böen von 120 km/h und mehr bekannt wurde, (wahrscheinlich schon, aber so habe ich es nicht mitbekommen und ich habe die Reise bereits am Donnerstag gebucht) 300 Kilometer in den Norden an die Küste zu fahren, mit dem Auto wurde ich kutschiert. Als wir am Sonntag aufbrechen wollten, kamen dann die ganzen Meldungen ein, wie stark sich der Sturm auf unser Land ausgewirkt hat. Die Bahnstrecken Berlin - Stralsund über Neustrelitz und Berlin - Stralsund über Prenzlau, Pasewalk, Anklam, wurden beide gesperrt. Am Sonntagabend wurde der Zugverkehr auf letzterer Strecke zumindest zwischen Stralsund und Prenzlau wieder aufgenommen, es hieß aber, auch am Montag sei kein durchgehender Zugverkehr möglich.
Folglich bin ich am Folgetag, als sich die Windgeschwindigkeit halbwegs verringert hat, mit dem Auto zurück und direkt zur Arbeit gefahren und kam mit satten 5 Stunden Verspätung an. Natürlich habe ich schon am Sonntag Bescheid gegeben, jedoch nun meine Frage.
Denkt ihr, es ist bei wiederkehrenden Fällen wie diesen - Orkane, durch die man Stunden oder gar Tage verspätet zur Arbeit erscheint - dem Arbeitnehmer anzulasten, weil er weggefahren ist?
Laut Gesetz trägt der Arbeitnehmer das Wegerisiko, er muss also selbst dafür sorgen, dass er rechtzeitig auf Arbeit ist. Eventuelle Verzögerungen sind einzukalkulieren - allerdings kann man natürlich auch nicht mit allem rechnen!
Es ist nämlich so - wäre ich am Wochenende nicht weggefahren, hätte ich pünktlich zur Arbeit erscheinen können, da ich nur ca. eine halbe Stunde zu Fuß bis dahin benötige. Denkt ihr, eine Abmahnung kann rechtlich wirksam sein?
(Es ist nur eure Meinung gefragt, ich verlange selbstverständlich keine rechtliche Analyse des Ganzen, da es sicherlich noch darauf ankommt, ob man das Risiko eingehen kann, beim Weg zur Arbeit zu verunglücken oder ob man fahrlässig gehandelt hat, da man evtl. wissen konnte, dass es zu solchen Auswirkungen kommen kann - andererseits kann mir keiner verbieten, dass ich in meiner Freizeit an die Ostsee fahre, ... das Thema ist sehr komplex.)
Ich bin gespannt und bedanke mich vorab für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Güntzel
Arzneifachfrau
Zuletzt bearbeitet: