Hallo ihr da draußen,
ich würde gern den Vorschlag machen das es möglich ist nach seinem Entbannungsantrag (nach einer Ablehnung oder in seltenen Fällen nach einer Annahme) einen weiteren Kommentar zu verfassen.
Aber nur unter folgenden Bedingungen:
1. Man muss einen triftigen Grund für diesen Kommentar besitzen (z.B. ein neuer Beweis oder ein Fehler in der Bearbeitung seines Entbannungsantrages).
2. Bei Missbrauch können Strafen verhangen werden (z.B. Verlängerung des Bannes)
Ich denke diese Idee sollte auf jeden Fall besprochen werden, da in der Justiz auch eine Revision möglich ist.
Es passiert viel zu häufig das man erst im nachhinein noch etwas dazu sagen möchte.
Diese Idee ist übrigens nicht aus Eigennutz
MfG Ruffyg
ich würde gern den Vorschlag machen das es möglich ist nach seinem Entbannungsantrag (nach einer Ablehnung oder in seltenen Fällen nach einer Annahme) einen weiteren Kommentar zu verfassen.
Aber nur unter folgenden Bedingungen:
1. Man muss einen triftigen Grund für diesen Kommentar besitzen (z.B. ein neuer Beweis oder ein Fehler in der Bearbeitung seines Entbannungsantrages).
2. Bei Missbrauch können Strafen verhangen werden (z.B. Verlängerung des Bannes)
Ich denke diese Idee sollte auf jeden Fall besprochen werden, da in der Justiz auch eine Revision möglich ist.
Es passiert viel zu häufig das man erst im nachhinein noch etwas dazu sagen möchte.
Diese Idee ist übrigens nicht aus Eigennutz
MfG Ruffyg