Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB). Nach § 165 BGB kann ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger dennoch im vollem Umfang geschäftsfähig sein, wenn er dazu von einem gesetzlichen Vertreter bevollmächtigt wird. Er kann nach § 165 BGB auch für Erwachsene z.B. für seine Eltern als voll geschäftsfähiger Vertreter auftreten.
Haben die werten Admins von GommeHD.net dies schon mal in betracht gezogen? Das heißt sollte ein Gesetzlichervertreter eines Kindes unter 18 kommen und euch sagen "Ich habe meinem Kind nicht zugestimmt Jenes zu Kaufen." Müsst ihr das geld laut Gesetz zurückzahlen. Außerdem sind alle Käufe bis zu dem Punkt der Zustimung schewbend unwirksam! Ich möchte mal wissen wie viele Gesetzlichevertreter tatsächlich damit einverstandne waren..
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB). Nach § 165 BGB kann ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger dennoch im vollem Umfang geschäftsfähig sein, wenn er dazu von einem gesetzlichen Vertreter bevollmächtigt wird. Er kann nach § 165 BGB auch für Erwachsene z.B. für seine Eltern als voll geschäftsfähiger Vertreter auftreten.
Haben die werten Admins von GommeHD.net dies schon mal in betracht gezogen? Das heißt sollte ein Gesetzlichervertreter eines Kindes unter 18 kommen und euch sagen "Ich habe meinem Kind nicht zugestimmt Jenes zu Kaufen." Müsst ihr das geld laut Gesetz zurückzahlen. Außerdem sind alle Käufe bis zu dem Punkt der Zustimung schewbend unwirksam! Ich möchte mal wissen wie viele Gesetzlichevertreter tatsächlich damit einverstandne waren..
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