Beschränkte Geschäftsfähigkeit

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Smoxh

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11 Sep. 2014
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Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB). Nach § 165 BGB kann ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger dennoch im vollem Umfang geschäftsfähig sein, wenn er dazu von einem gesetzlichen Vertreter bevollmächtigt wird. Er kann nach § 165 BGB auch für Erwachsene z.B. für seine Eltern als voll geschäftsfähiger Vertreter auftreten.

Haben die werten Admins von GommeHD.net dies schon mal in betracht gezogen? Das heißt sollte ein Gesetzlichervertreter eines Kindes unter 18 kommen und euch sagen "Ich habe meinem Kind nicht zugestimmt Jenes zu Kaufen." Müsst ihr das geld laut Gesetz zurückzahlen. Außerdem sind alle Käufe bis zu dem Punkt der Zustimung schewbend unwirksam! Ich möchte mal wissen wie viele Gesetzlichevertreter tatsächlich damit einverstandne waren..
 
Zuletzt bearbeitet:
Haben die werten Admins von GommeHD.net dies schon mal in betracht gezogen?
Die Admins wollen Cash sehen, ob sich dadurch der Server selbst killt oder sie den ein oder anderen Absatz im BGB vernachlässigen scheint für sie nicht relevant zu sein.
Vielleicht ist das aber auch schon in den AGB geregelt und ich erzähle nur scheiße
 
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Ich glaube 100€ ist nicht mehr darin enthalten.
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Heißt, wenn das Kind sein Geld spart, oder auch einfach so 100€ als Taschengeld bekommt, ist das ganze immer noch im Rahmen.
 
hmm.. Da ich in Österreich lebe kenne ich mich dementsprechend nur mit der österreichischen Rechtslage aus. Laut der AT Regelung sollte alles rechtmäßig sein (Taschengeldparagraph). Wie es in DE ist weiß ich nicht genau. Warum willst du GommeHD.net unbedingt verklagen?
 
Ich will die Reaktion vom Anwalt sehen, wenn man dem erzählt, dass man einen Blockspiel-Server verklagen will, weil man für sein Premium sein Geld nicht zurück bekommen kann :,D

Du scheinst zu vergessen das gomme eine GmbH ist und es sich hier um Beträge im Tausender Bereich handelt.
 
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Das ist ja mal sowas von lächerlich.

Generell benutzen die meisten PaySafeCards, das heißt, sie haben ihr Geld an einem Kiosk, einer Tankstelle, etc. in virtuelles Geld umgewandelt. Die Macher von PaySafeCard haben aufgrund des Taschengeldparagraphes eine Sperre entwickelt, mit der man max. 30 Euro kombinieren kann. GommeHD (und einige andere Server) nutzen deswegen eine Grauzone, und zwar kauft man einfach viermal für unter 30€ und schreibt dann einen Admin an, der die gekauften Ränge zu einem lifetime Rang umwandelt.
Dies ist dann nach dem Taschengeldparagraphen komplett OK, denn es wurde dann nur (z.B.) zu 4 einzelnen 25€ Käufen statt zu einem 100€ Kauf zugestimmt. Es würde keiner die Schuld tragen. Falls man jedoch eine 100€ PSC gekauft hat, könnten die Eltern innerhalb von 14 Tagen den Kauf rückgängig machen, aber nur wenn 1. dies bei Kiosk/Tankstelle/etc macht 2. die PSC noch nicht benutzt wurde. Genauso könnte man PaySafeCard selbst zur Verantwortung ziehen, wenn sie keine solche Sperre hätten - das haben sie aber. GommeHD.net oder jeglicher anderer Server sind bei sowas überhaupt nicht schuld.
Sollte der Käufer unter 18 den Kauf mit Paypal getätigt haben, so müsste Paypal dem nachgehen, denn es wäre ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen:
Besonderer Hinweis zum Mindestalter. Kinder sind nicht berechtigt, die PayPal-Services zu nutzen, und wir bitten darum, dass Minderjährige (unter 18 Jahren) keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln und die PayPal-Services nicht verwenden.
Genauso darf man keine eigene Kreditkarte haben.

Du wirst mit einem Anwalt gar nichts erreichen, höchstens verlierst du Zeit und Geld.
 
Die Kinder kaufen eine PaySafe Karte um z.B. Premium zu kaufen. Das heißt beim Kauf des Premiums ist das eigentlich Geschäfft abgeschlossen, denn bei PaySafe Karten handelt es sich um virtuelles Geld und der Laden darf es doch an Kinder verkaufen. Von daher ist das kein Gesetzesverstoß.
 
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