Inaktiv "M O O N"

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Unregistriert
Gl, auch wenn ich Serhat nicht mag.
 

hAK0VE

Mitglied
2 Nov. 2017
23
271
293
21
Förmliches
Wie lautet dein Name?: Maax
Wie lautet dein Ingame-Name?: _Maax98
Wie alt bist du?: 36


Statistiken
Sende uns einen Screenshot deiner Alltime - Stats!
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Sende uns einen Screenshot deiner 30 Tage - Stats!
Link: Nummer 2

Selbsteinschätzung
Was sind deine Stärken?: So ziemlich alles
Was sind deine Schwächen?: Reservebank


Sonstiges
In welchen Clans warst du bereits?: Sirious
In welchem Clan bist du momentan?: keinem
Was sind deine Lieblings-Maps?: PixelSG
Willst du noch etwas sagen?: Ehm.... jaa, ich fange dann mal an.

Der Kurzhauber befindet sich optisch, technisch und historisch zwischen klassischem Langhauber und Frontlenker Ein typischer Euro-Sattelzug (Kühlzug) Mercedes-Benz LP 333 mit doppelter Vorderachse Ein Lastkraftwagen im landläufigen Sinn besteht im Allgemeinen aus einem tragenden Chassis, meistens ein Leiterrahmen, einem geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine (Fahrerhaus) und einem zum Tragen der Last bzw. Ladung bestimmten Aufbau. Neben diesen Lastkraftfahrzeugen, die sich nach ihrem Gewicht in leichte, mittelschwere und schwere Lkw einteilen lassen, werden zulassungsbehördlich auch eine Reihe von auf Pkw-Fahrwerken aufgebauten Fahrzeugen als Lkw eingestuft, wenn sie zum Transport von Lasten geeignet sind. Bei bestimmten Kleintransportern und Kombinationskraftwagen kann sogar ein und dasselbe Fahrzeugmodell je nach Zulassungs- und Nutzungsart entweder als Pkw (etwa Kleinbus) oder Lkw (etwa Lieferwagen) gelten. Die mit Pkw weitgehend baugleichen Modelle unterscheiden sich durch einen entsprechenden Umbau der Fonds z. B. keine Sitzreihe oder Seitenfenster. Weitere Kleinlaster sind beispielsweise Kastenwagen, Hochdachkombis und kleine Pritschenwagen. Lastkraftwagen sind dazu ausgelegt, selbst Lasten zu tragen und (optional als Gliederzug) zusätzlich Anhänger zu ziehen, oder sie sind als Sattelschlepper (Deutschland) bzw. Sattelzugfahrzeug (Österreich) gebaut. Sattelschlepper sind, da ihnen selbst der zum Gütertransport bestimmte Aufbau fehlt, bei der Güterbeförderung mit einem aufgesattelten Anhänger (dem sog. Auflieger) verbunden und bilden mit diesem zusammen einen Sattelzug. Davon zu unterscheiden sind Zugmaschinen, die zum Ziehen konventioneller Anhänger bestimmt sind. Letztere hatten bis in die 1960er Jahre eine größere Bedeutung, sind heute aber im Bereich der Güterbeförderung praktisch nicht mehr zu finden (abgesehen von Schausteller-Fahrzeugen und Schwertransportern). Man unterscheidet je nach Position des Motors relativ zur Fahrerkabine die Bauformen Langhauber (Motor vor der Fahrerkabine), Kurzhauber (Motor zum Teil in die Fahrerkabine hinein verschoben) und Frontlenker (Motor unter oder hinter der Fahrerkabine, also z. B. im Heck des Fahrzeuges (Heckmotor) oder unter dessen Boden (Unterflurmotor)). Des Weiteren gab es Eck- und Rundhauberformvarianten. Maße und Gewichte – Rechtliche Einordnung Lkw werden in der Regel nach ihrer Zulässigen Gesamtmasse (ZGM) bzw. dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) und der Anzahl ihrer Achsen unterteilt sowie nach ihrer Zweckbestimmung. In Europa gibt es je nach Kraftfahrzeuggesetzgebung der einzelnen Staaten: Kleinlaster und umgebaute Pkw bis 3,5 Tonnen (t). Leichte Lkw bis 7,5 t (abgekürzt: Llkw; Abkürzung wird teilweise auch für Kleinlaster und umgebaute Pkw bis 3,5 t verwendet) Mittelschwere Lkw bis 12 t Schwere Lkw (abgekürzt: SKW) in Schweden und Dänemark bis 60 t; in Deutschland als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 t (im Kombiverkehr bis 44 t, wobei eine Last von 11,5 t pro Achse nicht überschritten werden darf); in Österreich Solo-Lkw bis 32 t, mit Anhänger bis 40 t; in der Schweiz seit 1. Januar 2005 bis 40 t; in den Niederlanden bis 50 t. Versuche mit größeren Einheiten, den sog. EuroCombis (Lang-Lkw) – in den Medien oft fälschlicherweise Gigaliner genannt, was jedoch nur die Modellbezeichnung eines Aufbauherstellers ist – laufen in verschiedenen europäischen Staaten. Siehe auch Artikel: Nutzfahrzeug/Maße und Gewichte Rechtlich gibt es darüber hinaus sehr viele verschiedene Klassifikationen von Lkw. Sie richten sich außer nach dem Gewicht auch nach Bauart und Nutzungsart und haben unterschiedliche Auswirkungen bezüglich Kraftfahrzeug-Versicherung, Straßenverkehrsordnung, Mautpflicht, Kraftfahrzeugsteuer und anderen Steuern. Beispielsweise besteht in vielen Staaten ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot. In der Regel wird nach dem der Konstruktion nach vorgesehenen Einsatzgebiet in Nahverkehrs- oder Verteiler-Lkw (in der Regel kleinere Fahrzeuge und meistens mit kleineren Fahrerhäusern ohne Schlafliegen) einerseits und schwere Fernverkehrsfahrzeuge andererseits unterschieden. Dabei ist die tatsächliche Nutzung beider Gattungen auch im jeweils anderen Einsatzgebiet möglich, für die formale Unterscheidung aber nicht maßgeblich. Allerdings hat die EU inzwischen für Fernverkehrsfahrten erlaubt, dass der Fahrer nicht im Hotel, sondern auch im Wagen seine Ruhezeit verbringen darf, wenn bestimmte Kabinengrößen und Ausstattungen vorhanden sind. April April
 
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Unregistriert
Förmliches
Wie lautet dein Name?: Maax
Wie lautet dein Ingame-Name?: _Maax98
Wie alt bist du?: 36


Statistiken
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Selbsteinschätzung
Was sind deine Stärken?: So ziemlich alles
Was sind deine Schwächen?: Reservebank


Sonstiges
In welchen Clans warst du bereits?: Sirious
In welchem Clan bist du momentan?: keinem
Was sind deine Lieblings-Maps?: PixelSG
Willst du noch etwas sagen?: Ehm.... jaa, ich fange dann mal an.
Der Kurzhauber befindet sich optisch, technisch und historisch zwischen klassischem Langhauber und Frontlenker Ein typischer Euro-Sattelzug (Kühlzug) Mercedes-Benz LP 333 mit doppelter Vorderachse Ein Lastkraftwagen im landläufigen Sinn besteht im Allgemeinen aus einem tragenden Chassis, meistens ein Leiterrahmen, einem geeigneten Antrieb, einer Fahrerkabine (Fahrerhaus) und einem zum Tragen der Last bzw. Ladung bestimmten Aufbau. Neben diesen Lastkraftfahrzeugen, die sich nach ihrem Gewicht in leichte, mittelschwere und schwere Lkw einteilen lassen, werden zulassungsbehördlich auch eine Reihe von auf Pkw-Fahrwerken aufgebauten Fahrzeugen als Lkw eingestuft, wenn sie zum Transport von Lasten geeignet sind. Bei bestimmten Kleintransportern und Kombinationskraftwagen kann sogar ein und dasselbe Fahrzeugmodell je nach Zulassungs- und Nutzungsart entweder als Pkw (etwa Kleinbus) oder Lkw (etwa Lieferwagen) gelten. Die mit Pkw weitgehend baugleichen Modelle unterscheiden sich durch einen entsprechenden Umbau der Fonds z. B. keine Sitzreihe oder Seitenfenster. Weitere Kleinlaster sind beispielsweise Kastenwagen, Hochdachkombis und kleine Pritschenwagen. Lastkraftwagen sind dazu ausgelegt, selbst Lasten zu tragen und (optional als Gliederzug) zusätzlich Anhänger zu ziehen, oder sie sind als Sattelschlepper (Deutschland) bzw. Sattelzugfahrzeug (Österreich) gebaut. Sattelschlepper sind, da ihnen selbst der zum Gütertransport bestimmte Aufbau fehlt, bei der Güterbeförderung mit einem aufgesattelten Anhänger (dem sog. Auflieger) verbunden und bilden mit diesem zusammen einen Sattelzug. Davon zu unterscheiden sind Zugmaschinen, die zum Ziehen konventioneller Anhänger bestimmt sind. Letztere hatten bis in die 1960er Jahre eine größere Bedeutung, sind heute aber im Bereich der Güterbeförderung praktisch nicht mehr zu finden (abgesehen von Schausteller-Fahrzeugen und Schwertransportern). Man unterscheidet je nach Position des Motors relativ zur Fahrerkabine die Bauformen Langhauber (Motor vor der Fahrerkabine), Kurzhauber (Motor zum Teil in die Fahrerkabine hinein verschoben) und Frontlenker (Motor unter oder hinter der Fahrerkabine, also z. B. im Heck des Fahrzeuges (Heckmotor) oder unter dessen Boden (Unterflurmotor)). Des Weiteren gab es Eck- und Rundhauberformvarianten. Maße und Gewichte – Rechtliche Einordnung Lkw werden in der Regel nach ihrer Zulässigen Gesamtmasse (ZGM) bzw. dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) und der Anzahl ihrer Achsen unterteilt sowie nach ihrer Zweckbestimmung. In Europa gibt es je nach Kraftfahrzeuggesetzgebung der einzelnen Staaten: Kleinlaster und umgebaute Pkw bis 3,5 Tonnen (t). Leichte Lkw bis 7,5 t (abgekürzt: Llkw; Abkürzung wird teilweise auch für Kleinlaster und umgebaute Pkw bis 3,5 t verwendet) Mittelschwere Lkw bis 12 t Schwere Lkw (abgekürzt: SKW) in Schweden und Dänemark bis 60 t; in Deutschland als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 t (im Kombiverkehr bis 44 t, wobei eine Last von 11,5 t pro Achse nicht überschritten werden darf); in Österreich Solo-Lkw bis 32 t, mit Anhänger bis 40 t; in der Schweiz seit 1. Januar 2005 bis 40 t; in den Niederlanden bis 50 t. Versuche mit größeren Einheiten, den sog. EuroCombis (Lang-Lkw) – in den Medien oft fälschlicherweise Gigaliner genannt, was jedoch nur die Modellbezeichnung eines Aufbauherstellers ist – laufen in verschiedenen europäischen Staaten. Siehe auch Artikel: Nutzfahrzeug/Maße und Gewichte Rechtlich gibt es darüber hinaus sehr viele verschiedene Klassifikationen von Lkw. Sie richten sich außer nach dem Gewicht auch nach Bauart und Nutzungsart und haben unterschiedliche Auswirkungen bezüglich Kraftfahrzeug-Versicherung, Straßenverkehrsordnung, Mautpflicht, Kraftfahrzeugsteuer und anderen Steuern. Beispielsweise besteht in vielen Staaten ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot. In der Regel wird nach dem der Konstruktion nach vorgesehenen Einsatzgebiet in Nahverkehrs- oder Verteiler-Lkw (in der Regel kleinere Fahrzeuge und meistens mit kleineren Fahrerhäusern ohne Schlafliegen) einerseits und schwere Fernverkehrsfahrzeuge andererseits unterschieden. Dabei ist die tatsächliche Nutzung beider Gattungen auch im jeweils anderen Einsatzgebiet möglich, für die formale Unterscheidung aber nicht maßgeblich. Allerdings hat die EU inzwischen für Fernverkehrsfahrten erlaubt, dass der Fahrer nicht im Hotel, sondern auch im Wagen seine Ruhezeit verbringen darf, wenn bestimmte Kabinengrößen und Ausstattungen vorhanden sind. April April
wtf xDDDDDDDD Ehm würde dich ernsthaft Annehmen aber leider ist die Bewerbung net ernst gemeint xd
 

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