Es geht hierbei um ein Youtube Video wo er mich im TITEL schlechtgemacht hat und meine stimme war im video auch zu hören (es ist offline)
Da ist ja der Übeltäter!! Gleich wächst der Pfeffer wo ganz anders! Gleich platz ich!!!!
Nochmal zum Mitschreiben für dein kleines 'Hirn (nofront, diesen Beitrag bitte nicht löschen!):
Sollte er dich physisch / psychisch runtergemacht haben fällt dies unter "Üble Nachrede". Ich weiß aber nicht ob diese bei solchen Kinder Fällen in Kraft tretet. Sehr unwahrscheinlich. Wegen das mit deiner Stimme :
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt, oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Strafbar ist es auch, solche Aufnahmen Dritten zugänglich zu machen, zum Beispiel sie per Messaging zu teilen oder ins Internet zu stellen.
Anders ist es aber hier in Minecraft oder auf dem Teamspeak / Discord : Sie sind keine besonders geschützten Räume.
Falls du es immernoch nicht verstehst: Es gibt etwas, dass "Strafgesetzbuch" heißt!

Online oder zum Kaufen verfügbar.
Zu meiner Wenigkeit : Ich finde, dass er sich nicht strafbar gemacht hat. Außerdem ist das Video anscheinend Offline, sprich, es gibt keine Beweismittel mehr, außer YouTube höchstpersönlich schaltet sich ein (seeeeehr unwahrscheinlich).
Mit freundlichen Grüßen,
countervirus.
Jetzt könnte aber
@sbpro_s dich (
@Mac_Banana) anzeigen.
Bei so einer
Unterstellung werfen Sie eine
Straftat vor, die nach § 164 Strafgesetzbuch (StGB) als falsche Verdächtigung gewertet werden kann. Eine
Unterstellung kann je nach Kontext als üble Nachrede gemäß § 186 StGB oder als Verleumdung gemäß § 187 StGB geahndet werden. Wer so handelt, macht sich
strafbar.
Im Klartext : Du unterstellst ihm, dass er deine Stimme verbreitet hat (ohne Beweise). Unterstellung - wie oben genannt - ist strafbar.