Heyho,
ich wurde heute um 10:50:48 vom gommehd.net Teamspeak gebannt.
Grund:
Was bedeutet das?
Definition Handel:
"Ausführliche Definition
im Rechtssinn: 1. Handelsunternehmen (Einzelkaufmann und Handelsgesellschaften).
2. Rechtshandlungen eines Kaufmanns, die durch seine Betriebstätigkeit entstehen: a) Begriff: Alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören (§ 343 HGB). Es besteht eine Vermutung für die Betriebszugehörigkeit (§ 344 HGB); dem Kaufmann obliegt der Gegenbeweis.
b) Arten:
(1) Einseitige Handelsgeschäfte, die nur auf einer Seite Handelsgeschäfte sind (Vertrag zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann),
(2) beiderseitige Handelsgeschäfte, das sind Geschäfte zwischen Kaufleuten.
c) Handelsrechtliche Vorschriften: gelten nach der Grundregel des § 345 HGB gleichmäßig für beide Teile, auch beim einseitigen Handelsgeschäft. Davon gibt es zahlreiche Ausnahmen, z.B. gelten die strengen Rügevorschriften und -fristen beim Handelskauf (§ 377 HGB) nur für beiderseitige Handelsgeschäfte."
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/handelsgeschaefte-35022
Ich habe nur im Channelnamen gefragt, ob mir jemand eine PSC schenkt, also nicht verkauft oder ich auf irgendeine Weise Handel mit PSCs betreibe.
Somit ist der Bangrund nicht rechtskräftig und unwirksam und ich würde gerne in den nächsten zwei Stunden wieder entbannt werden.
Danke und schöne Feiertage.
Gruß
Dominic | Salzstanqe [YA8fkvpMM2960gV4Fj/Pwzq4oQM=] <- TS ID
P.S.: Ein Medienanwalt wäre mal nicht schlecht zu engagieren
ich wurde heute um 10:50:48 vom gommehd.net Teamspeak gebannt.
Grund:
Was bedeutet das?
Definition Handel:
"Ausführliche Definition
im Rechtssinn: 1. Handelsunternehmen (Einzelkaufmann und Handelsgesellschaften).
2. Rechtshandlungen eines Kaufmanns, die durch seine Betriebstätigkeit entstehen: a) Begriff: Alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören (§ 343 HGB). Es besteht eine Vermutung für die Betriebszugehörigkeit (§ 344 HGB); dem Kaufmann obliegt der Gegenbeweis.
b) Arten:
(1) Einseitige Handelsgeschäfte, die nur auf einer Seite Handelsgeschäfte sind (Vertrag zwischen Kaufmann und Nichtkaufmann),
(2) beiderseitige Handelsgeschäfte, das sind Geschäfte zwischen Kaufleuten.
c) Handelsrechtliche Vorschriften: gelten nach der Grundregel des § 345 HGB gleichmäßig für beide Teile, auch beim einseitigen Handelsgeschäft. Davon gibt es zahlreiche Ausnahmen, z.B. gelten die strengen Rügevorschriften und -fristen beim Handelskauf (§ 377 HGB) nur für beiderseitige Handelsgeschäfte."
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/handelsgeschaefte-35022
Ich habe nur im Channelnamen gefragt, ob mir jemand eine PSC schenkt, also nicht verkauft oder ich auf irgendeine Weise Handel mit PSCs betreibe.
Somit ist der Bangrund nicht rechtskräftig und unwirksam und ich würde gerne in den nächsten zwei Stunden wieder entbannt werden.
Danke und schöne Feiertage.
Gruß
Dominic | Salzstanqe [YA8fkvpMM2960gV4Fj/Pwzq4oQM=] <- TS ID
P.S.: Ein Medienanwalt wäre mal nicht schlecht zu engagieren