Erledigt Guten Tag liebe Betreiber dieser Website.

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NebelKatze

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4 Juli 2017
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Ich habe seit langem mal wieder auf meinem Paypal Account vorbeigeschaut und bemerkte das mir mehrere große beträge abgebucht wurden. Email ([email protected]. Daraufhin fragte ich meinen Sohn wie das Passieren konnte er meinte ich seie “Gehackt“ wurden... Später gestand er das er mit meinem Paypal Account mehrerer Käufe getätigt hätte. Ich bitte sie aufrichtig mir das Geld zurück zu zahlen und laut meinem Sohn “Mich vom server zu verbannen“ sein ingame Name lautet MyNuts. Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen und hoffe auf ihr Verständnis.

Lg Barbara.


Mein Sohn half mir dabei diesen Artikel zu verfassen
 
Hey,

"§ 4 Widerrufsbedingungen

4.1. Alle verkauften Artikel sind nicht zur Rücksendung geeignet und können nicht storniert, rückabgewickelt oder übertragen werden. Kurz nach der Zahlung wird die Bereitstellung der Ingame-Vorteile vorgenommen und damit ist die Leistung erbracht.

4.2. Sofern die Verfügbarkeit des Servernetzwerkes in einem Zeitraum von 30 Tagen nachweislich unter 90% liegt, werden die zeitlich beschränkten Ränge automatisch um 2 Wochen verlängert."
Tut mir leid.

MfG,
Eric
 
Also rein Rechtlich...
Das Kind (wahrscheinlich beschränkt geschäftsfähig) hat einen rechtlichen Vorteil durch den Kauf errungen, allerdings keine lediglich rechtlic rechtlichen Vorteil. Das Kind hat das Produkt nicht durch eigene Mittel erkauft.
Dadurch, dass es das PayPal Konto von der Mutter ist, ist es der Vertrag bis zur Zustimmung der Mutter schwebend unwirksam. Sie hat dem Vertrag allerdings nicht zugestimmt, folglich ist der Vetrag anfechtbar.
Sollten sie ihrem Kind ihre PayPal Account Daten gegeben haben, ist der Vetrag zustande gekommen und sie bekommen kein Geld zurück.
Sollte ihr Kind die Account herausgefunddn haben, ist der Vetrag wie gesagt anfechtbar.

Hey,

"§ 4 Widerrufsbedingungen

4.1. Alle verkauften Artikel sind nicht zur Rücksendung geeignet und können nicht storniert, rückabgewickelt oder übertragen werden. Kurz nach der Zahlung wird die Bereitstellung der Ingame-Vorteile vorgenommen und damit ist die Leistung erbracht.

4.2. Sofern die Verfügbarkeit des Servernetzwerkes in einem Zeitraum von 30 Tagen nachweislich unter 90% liegt, werden die zeitlich beschränkten Ränge automatisch um 2 Wochen verlängert."
Tut mir leid.

MfG,
Eric
Wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, sind die irrelevant.
 
Ahja klingt ja nicht sehr überzeugend...
Seit längerem mal wieder auf den Paypal Account draufgeschaut?
Ist ja nicht so als würde das nach 2-3 Werktagen auch auf Kontoausuzügen
stehen und man das direkt bemerken würde nein.
Allgemein ist der Text sehr unglaubwürdig da wird wohl kaum Geld zurückgezahlt werden
selbst wenn die Geschichte stimmt und wie oben erwähnt der Vertrag "angefochten" werden
kann.
 
Kündige das Internet einfach ein paar Monate, dann ist dein Kind plötzlich wieder nett zu dir und du sparst Geld.
 
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Also rein Rechtlich...
Das Kind (wahrscheinlich beschränkt geschäftsfähig) hat einen rechtlichen Vorteil durch den Kauf errungen, allerdings keine lediglich rechtlic rechtlichen Vorteil. Das Kind hat das Produkt nicht durch eigene Mittel erkauft.
Dadurch, dass es das PayPal Konto von der Mutter ist, ist es der Vertrag bis zur Zustimmung der Mutter schwebend unwirksam. Sie hat dem Vertrag allerdings nicht zugestimmt, folglich ist der Vetrag anfechtbar.
Sollten sie ihrem Kind ihre PayPal Account Daten gegeben haben, ist der Vetrag zustande gekommen und sie bekommen kein Geld zurück.
Sollte ihr Kind die Account herausgefunddn haben, ist der Vetrag wie gesagt anfechtbar.


Wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, sind die irrelevant.


Auch das Problem wird durch die AGB gelöst.

§2 - Voraussetzungen für einen Kauf

2.1 Alle Kunden müssen zum Zeitpunkt der Bestellung das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine Zustimmung ihrer Eltern vorliegen haben.

2.2 Mit dem Kauf versichert der Nutzer ausdrücklich seine Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit bzw. bei Minderjährigen das Vorliegen der Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter.

Ob nun gelogen oder nicht, die GommeHDnet GmbH ist nicht zur Prüfung der Angabe verpflichtet.

MfG
BreakShirt
 
Ob nun gelogen oder nicht, die GommeHDnet GmbH ist nicht zur Prüfung der Angabe verpflichtet.

Falsch, Sollte ein Vertrag angefochten werden, und es stellt sich heraus, dass der Käufer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, ist der Vertrag unwirksam, da die Geschäftsfähigkeit nicht erfüllt ist. Zustimmung der Eltern klingt für mich ziemlich schwach, in den meisten Fällen werden die Käufe über Paysafe-cards getätigt und so erfahren die Erziehungsberechtigten nichts von dem Kaufvertrag, in so einem Fall kann es zu einem Gerichtsfall kommen. Mit der Nichtüberprüfung des Alters schneidet sich der Betreiber somit ins eigene Fleisch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Falsch, Sollte ein Vertrag angefochten werden, und es stellt sich heraus, dass der Käufer das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, ist der Vertrag unwirksam, da die Geschäftsfähigkeit nicht erfüllt ist. Zustimmung der Eltern klingt für mich ziemlich schwach, in den meisten Fällen werden die Käufe über Paysafe-cards getätigt und so erfahren die Erziehungsberechtigten nichts von dem Kaufvertrag, in so einem Fall kann es zu einem Gerichtsfall kommen. Mit der Nichtüberprüfung des Alters schneidet sich der Betreiber somit ins eigene Fleisch.

Muss nicht, da mit dem Bestätigen der AGB ein Lüge vom Käufer getätigt wurde (der Käufer ist minderjährig und hat die Erlaubnis nicht) und die GommeHDnet GmbH die Bedingungen zum Kauf festgelegt hat, ist es ein Vertragsbruch auf Seiten des Käufers. Da die GommeHDnet GmbH im weiteren ihr Betrachten der Situation schildert (Uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit bzw. Erlaubnis der Eltern) ist die Ausgangssituation geregelt. Das Unternehmen darf solche Sachen annehmenen, ohne das Alter prüfen zu müssen, da es sich bei den Produkten nicht um "Wahre" handelt, welche unter die Jugendschutzregelung fällt und die Preise auch für eine minderjährige Person erschwinglich sind und somit ein Kaufvertrag aus eigener Kraft stattfinden könnte.

Im Gerichtsfall würden auf das Unternehmen somit keine Strafzahlungen anfallen. Da hier das ganze über das PayPal Konto eines Erziehungsberechtigten abgewickelt wurde, könnte man sogar über mangelnd ausgeübte Aufsichtspflicht sprechen, da die Erziehungsberechtigten das Verhalten ihres Kindes im Internet beobachten sollten und solche Sachen wie das PayPal-Konto nicht für das Kind zugänglich sein sollte.

MfG
BreakShirt
 
Ich habe seit langem mal wieder auf meinem Paypal Account vorbeigeschaut und bemerkte das mir mehrere große beträge abgebucht wurden. Email ([email protected]. Daraufhin fragte ich meinen Sohn wie das Passieren konnte er meinte ich seie “Gehackt“ wurden... Später gestand er das er mit meinem Paypal Account mehrerer Käufe getätigt hätte. Ich bitte sie aufrichtig mir das Geld zurück zu zahlen und laut meinem Sohn “Mich vom server zu verbannen“ sein ingame Name lautet MyNuts. Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen und hoffe auf ihr Verständnis.

Lg Barbara.


Mein Sohn half mir dabei diesen Artikel zu verfassen
Dieser Artikel ist allerdings am falschen Ort, soetwas sollte man am Besten entweder über
den Shop-Support https://shop.gommehd.net/support oder
über den normslen Support https://www.gommehd.net/support
abwickeln.
 
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