Moderation Mute für msg Nachrichten/Fernmeldegeheimnis

DelleBelphine69

Mitglied
17 Jan. 2023
5
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125
Sehr geehrtes GommeHD.net Team,

wie mir bewiesenermaßen zu Ohren gekommen ist, werden für msg Nachrichten mutes Ausgesprochen, so wie gewisse msg Nachrichten in voller Länge gespeichert.
Gemäß deutschem Fernmeldegeheimnis darf niemand private Nachrichten lesen:

"Der verfassungsrechtliche Schutz gewährt dem Einzelnen ein Recht auf Abschirmung der nicht öffentlichen Kommunikation gegenüber dem Staat und dem Zugriff Dritter. Das Fernmeldegeheimnis stellt sicher, dass die individuelle Kommunikation vertraulich bleibt, wenn diese wegen der räumlichen Distanz zwischen den Beteiligten auf eine Übermittlung durch andere angewiesen ist und deshalb in besonderer Weise einen Zugriff Dritter ermöglicht. Der Schutz ist nicht auf die konventionellen Technologien und angebotenen Fernmeldedienste (Telefon, Telefax oder Teletext) beschränkt, sondern umfasst den gesamten, mit Hilfe der verfügbaren Telekommunikationstechniken (z. B. Internet) erfolgenden Informationsaustausch. Auf die konkrete Übermittlungsart (etwa über Kabel oder Funk, durch analoge oder digitale Vermittlung) und Ausdrucksform (etwa Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) kommt es ebenfalls nicht an (BVerfG v. 9.10.2002- 1 BvR 1611/96,- 1 BvR 805/98). Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen sowohl die konkreten Gesprächsinhalte als auch die so genannten „Verkehrsdaten“, also wer wann mit wem wie lange kommuniziert hat oder auch die Tatsache, dass jemand vergeblich versucht hat, einen anderen anzurufen (§ 88 Abs. 1 TKG)."


Hier sind streng genommen auch msg Nachrichten mit eingenommen, da diese individuelle, nicht öffentliche Kommunikation darstellen, woran auch das Hausrecht nichts ändert.
Auch wenn ich ungern dagegen vorgehen würde finde ich es durchaus fragwürdig, auf einem Server, auf dem teilweise auch kleine Kinder spielen derartige im Grundgesetz verankerte Rechte zu missachten.

Liebe Grüße,
Hoecke
 

NoNiclas

Supremium
30 Dez. 2023
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Lippstadt
Sehr geehrtes GommeHD.net Team,

wie mir bewiesenermaßen zu Ohren gekommen ist, werden für msg Nachrichten mutes Ausgesprochen, so wie gewisse msg Nachrichten in voller Länge gespeichert.
Gemäß deutschem Fernmeldegeheimnis darf niemand private Nachrichten lesen:

"Der verfassungsrechtliche Schutz gewährt dem Einzelnen ein Recht auf Abschirmung der nicht öffentlichen Kommunikation gegenüber dem Staat und dem Zugriff Dritter. Das Fernmeldegeheimnis stellt sicher, dass die individuelle Kommunikation vertraulich bleibt, wenn diese wegen der räumlichen Distanz zwischen den Beteiligten auf eine Übermittlung durch andere angewiesen ist und deshalb in besonderer Weise einen Zugriff Dritter ermöglicht. Der Schutz ist nicht auf die konventionellen Technologien und angebotenen Fernmeldedienste (Telefon, Telefax oder Teletext) beschränkt, sondern umfasst den gesamten, mit Hilfe der verfügbaren Telekommunikationstechniken (z. B. Internet) erfolgenden Informationsaustausch. Auf die konkrete Übermittlungsart (etwa über Kabel oder Funk, durch analoge oder digitale Vermittlung) und Ausdrucksform (etwa Sprache, Bilder, Töne, Zeichen oder sonstige Daten) kommt es ebenfalls nicht an (BVerfG v. 9.10.2002- 1 BvR 1611/96,- 1 BvR 805/98). Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen sowohl die konkreten Gesprächsinhalte als auch die so genannten „Verkehrsdaten“, also wer wann mit wem wie lange kommuniziert hat oder auch die Tatsache, dass jemand vergeblich versucht hat, einen anderen anzurufen (§ 88 Abs. 1 TKG)."


Hier sind streng genommen auch msg Nachrichten mit eingenommen, da diese individuelle, nicht öffentliche Kommunikation darstellen, woran auch das Hausrecht nichts ändert.
Auch wenn ich ungern dagegen vorgehen würde finde ich es durchaus fragwürdig, auf einem Server, auf dem teilweise auch kleine Kinder spielen derartige im Grundgesetz verankerte Rechte zu missachten.

Liebe Grüße,
Hoecke
Heyho!
Danke für diesen ausführlichen Beitrag! Leider ist dieser nicht korrekt! Nach dem Gesetz stimmt was du sagst, jedoch stimmst du sobald du auf GommeHD.net joinst den Nutzungsbedingungen und Regeln zu. [In Minecraft kommt ein Link der dich zu einer Webseite weiterführt da stimmt man dann zu] Daher hat das Netzwerk auch das Recht diese Nachrichten einzusehen, da das GommeHD.net Netzwerk keine hauptsächliche Plattform zum chatten ist. Trotzdem dürfen sie die MSG Nachrichten nicht einsehen, da hast du Recht. Daher erscheint im Chat auch folgende Meldung:

1707451246322.png
In diesem Beitrag findest du unter anderem das GommeHD.net keine Rechte von Spielern verletzt die, die MSG Funktion nutzen. Dieser Beitrag ist übrigens aus deiner Quelle @DelleBelphine69.


Der grundrechtlich verankerte Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art 10 GG) endet in dem Moment, da die Nachricht bei dem Empfänger angekommen ist. Ab hier ist der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), dem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Recht am gesprochenen Wort) zuzuordnen ist, zu beachten. Grundsätzlich unzulässig ist das Abhören, Mithören und das heimliche Mithörenlassen von Telefongesprächen. Wer jemanden mithören lassen will, hat seinen Gesprächspartner vorher darüber zu informieren. Dieser ist nicht gehalten, sich seinerseits vorsorglich zu vergewissern, dass niemand mithört. Beweismittel, die auf unzulässige Weise gewonnen werden, dürfen gerichtlich nicht verwertet werden (Beweisverwertungsverbot). Dies gilt gleichermaßen für private wie dienstliche Telefongespräche am Arbeitsplatz (BAG v. 29.10.1997 - 5 AZR 508/96).


In diesem Beitrag wird erläutert, dass nur der unbefugte Zugriff unerlaubt ist. Da du am Anfang aber der Überwachung zugestimmt hast, ist dies kein unerlaubter Zugriff, daher auch keine rechtliche Verletzung des GommeHD-Netzwerkes aus. (Überwachung siehe Bild)

Außerdem gehört dieser Beitrag nicht in #Feedback

MFG
Niclas
 
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DelleBelphine69

Mitglied
17 Jan. 2023
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Heyho und vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Die Aussagen stimmen zwar, hat aber 2 Haken:

1. MSG Nachrichten werden auch geautobannt, sprich in einem konkreten Beispiel, welches ich vorliegen habe, ist die Nachricht nie beim Empfänger eingegangen, der untere Text tritt in diesem Beispiel somit nicht in Kraft. Die Verarbeitung der Daten findet somit auch vor dem Eintreffen beim Empfänger statt.

2. Account sharing ist zwar nach der Minecraft Eula verboten, findet aber dennoch statt (und ist nach deutschem Gesetz auch nicht strafbar), somit existiert die Möglichkeit, dass eine andere Person die Nutzungsbedingungen akzeptiert, als die Nachricht verfasst.
Zudem stehen Gesetze wie das Fernmeldegeheimnis vor Nutzungsbedingungen, und Brüche des Fernmeldegeheimnisses sind, auch wenn die Nutzungsbedingungen diese Erlauben, nur unter strengen Auflagen möglich.

Liebe Grüße,
Hoecke
 

NoNiclas

Supremium
30 Dez. 2023
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Lippstadt
Heyho und vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Die Aussagen stimmen zwar, hat aber 2 Haken:

1. MSG Nachrichten werden auch geautobannt, sprich in einem konkreten Beispiel, welches ich vorliegen habe, ist die Nachricht nie beim Empfänger eingegangen, der untere Text tritt in diesem Beispiel somit nicht in Kraft. Die Verarbeitung der Daten findet somit auch vor dem Eintreffen beim Empfänger statt.

2. Account sharing ist zwar nach der Minecraft Eula verboten, findet aber dennoch statt (und ist nach deutschem Gesetz auch nicht strafbar), somit existiert die Möglichkeit, dass eine andere Person die Nutzungsbedingungen akzeptiert, als die Nachricht verfasst.
Zudem stehen Gesetze wie das Fernmeldegeheimnis vor Nutzungsbedingungen, und Brüche des Fernmeldegeheimnisses sind, auch wenn die Nutzungsbedingungen diese Erlauben, nur unter strengen Auflagen möglich.

Liebe Grüße,
Hoecke
Leider muss ich dich wieder korrigieren.
1. Die MSG Nachrichten werden geautobanned, aber wie schon sagst tut dies ein "Bot". Kein "Dritter" der auf die Nachrichten zugreift. Daher ist das Gesetz da sowieso völlig egal. Die Daten werden zwar vor dem Spieler abgefangen wegen des Bots, jedoch hast du auch da dem Bot/ Teammitglied mit "Annehmen" siehe Bild zugestimmt. Durch diese Zustimmung hast du dich eben durch die Überwachung einverstanden erklärt. Jedoch hast du Recht, falls ein Teammitglied so etwas autobanned würde wäre dies eine Verletzung des Telekommunikationsgesetztes. Jedoch wird kein Teammitglied in irgend einer weise Jemanden autobannen können. Außerdem sind Bots die die Nachrichten abgreifen laut Gesetzt erlaubt. Als Beispiel nehme ich mal Snapchat. Snapchat hat zwar keine Beleidigungsfilter, jedoch hat Snapchat einen Bot der pornographische Inhalte erkennt und dann nicht sendet. Außerdem führt dies auch zu einem Ban. Der Snapchat Bot ist zwar Müll, trotzdem sind Bots in dieser Art erlaubt.
2. Wie du schon sagst ist Account-Sharing auch von der Minecraft-Eula verboten. Das heißt als du deinen Account erstellt hast, hast du da eben auch oder eben dein "Account-Share-Freund" der Eula zugestimmt. Das heißt dein Freund oder du müsste trotzdem wissen das dies verboten wäre. Daher wäre dein Ban den du im anderen Beitrag geschrieben hast, trotzdem gerechtfertigt, da einer von euch beiden Ja den Nutzungbedingungen und Regeln zugestimmt haben muss.

MFG
Niclas
 

Janmm14

Mitglied
25 Feb. 2014
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2. Account sharing ist zwar nach der Minecraft Eula verboten, findet aber dennoch statt (und ist nach deutschem Gesetz auch nicht strafbar), somit existiert die Möglichkeit, dass eine andere Person die Nutzungsbedingungen akzeptiert, als die Nachricht verfasst.
Das ist unerheblich, sonst könnte jeder bei jedem Online-Spiel oder Online-Account ankommen und sagen: Uh jetzt hab ich hier Zugriff auf diesen fremden Account und deshalb gelten alle Regeln nicht mehr für mich.
Da merkst du doch selber, das das ziemlich absurd ist, oder?

Da könnte ich auch argumentieren, das das Nutzen eines fremden Accounts ein Betrugsversuch von dir ggü. des Servers ist, da du so dem Server vortäuschst, seine Nutzungsbedingungen akzeptiert zu haben. Der Server gab dir nämlich gar nicht das Recht, auf ihm zu spielen, ohne die Nutzungsbedingungen einzuhalten. Nur, weil etwas technisch gesehen funktioniert, hast du noch kein juristisches Recht erlangt.

1. MSG Nachrichten werden auch geautobannt, sprich in einem konkreten Beispiel, welches ich vorliegen habe, ist die Nachricht nie beim Empfänger eingegangen, der untere Text tritt in diesem Beispiel somit nicht in Kraft. Die Verarbeitung der Daten findet somit auch vor dem Eintreffen beim Empfänger statt.
Zudem stehen Gesetze wie das Fernmeldegeheimnis vor Nutzungsbedingungen, und Brüche des Fernmeldegeheimnisses sind, auch wenn die Nutzungsbedingungen diese Erlauben, nur unter strengen Auflagen möglich.
Zur Eindämmung von Spam o. ä. ist die (automatisierte) Einsichtname in Nachrichten gestattet (u.a. nach Einschätzung der Datenschutzbehörde SH).

Edit:
Wir sind beide keine Anwälte. Grundrechte stehen nicht für sich uneingeschränkt dar, sondern werden stets miteinander abgewogen.
Zum Beispiel könnte hier eine Abwägung mit dem Schutz der Menschenwürde / der persönlichen Ehre getroffen werden, welche GommeHD als Betreiber einer Plattform, welche primär Spiele anbietet, schützen möchte. Eine Beleidigung ist auch im nichtöffentlichen Kontext eine Straftat.
 
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DelleBelphine69

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17 Jan. 2023
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Das stimmt, allerdings gilt: Gemäß der DSGVO muss eine Einwilligung freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich sein. Sie muss dem betroffenen Individuum die Möglichkeit geben, frei zu entscheiden, ob es der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zustimmt. Dazu kommt, dass die Zustimmung explizit für die Überwachung privater Nachrichten durch Bots gegeben werden muss, und die Nutzer müssen ausreichend darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden, was ich bei dem Hinweis im chat nicht erkennen kann.
Dazu kommt, dass dieser Filter nicht zuverlässig ist, und auch nicht beleidigende Inhalte abgreift, als Beispiel "Ich nute labymod" ("Ich nutze labymod mit Rechtschreibfehler in nutze) würde, anstelle an den Empfänger geleitet zu werden, durch den Bot an einen Mod geleitet werden, ohne dass regelwidrige Inhalte in dieser Nachricht vorkommen.
Liebe Grüße,
Hoecke
 

NoNiclas

Supremium
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Das stimmt, allerdings gilt: Gemäß der DSGVO muss eine Einwilligung freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich sein. Sie muss dem betroffenen Individuum die Möglichkeit geben, frei zu entscheiden, ob es der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zustimmt. Dazu kommt, dass die Zustimmung explizit für die Überwachung privater Nachrichten durch Bots gegeben werden muss, und die Nutzer müssen ausreichend darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden, was ich bei dem Hinweis im chat nicht erkennen kann.
Dazu kommt, dass dieser Filter nicht zuverlässig ist, und auch nicht beleidigende Inhalte abgreift, als Beispiel "Ich nute labymod" ("Ich nutze labymod mit Rechtschreibfehler in nutze) würde, anstelle an den Empfänger geleitet zu werden, durch den Bot an einen Mod geleitet werden, ohne dass regelwidrige Inhalte in dieser Nachricht vorkommen.
Liebe Grüße,
Hoecke
Guten Abend @DelleBelphine69
Wie du es selber beantwortet hast erfolgt die Einwilligung freiwillig, daher verstehe ich auch nicht warum es gegen die DSGVO verstoßen sollte. Außerdem wie @Janmm14 schon sagte, sind trotzdem Bots in derartigen Art erlaubt, da der Bot diese normalen Nachrichten " Ich nute labymod" abgreift.
Genau genommen werden alle deine Nachrichten vorher an den Bot gesendet und dann erst an den Spieler, daher ist das mit den Inhalten völlig egal. Viele Filter sind nicht zuverlässig, wie z.B auch der Snapchat Bot den ich beschrieben habe. Ändern tut sich trotzdem absolut nix. Der Bot ist erlaubt. Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass GommeHD.net eine rechtliche Person im Hintergrund hat der genau so welche Fälle am Anfang bearbeitet hat. Daher muss ich ehrlicherweise auch sagen es bringt absolut nichts, egal wie viel ich dir erkläre, da egal was du sagst hier bei diesem Thema nichts gegen die DSGVO oder anderen Bedingungen verstoßen wird.

Fazit.
1. Du kommst auf GommeHD.net und kannst nicht spielen, solange du dich nicht auf eine Verifizierung per Webbrowser einlässt.
2. Bei den MSG-Nachrichten kommt extra noch einmal eine Abfrage, ob du der Überwachung zustimmst.
3. Der Bot auf dem GommeHD.net verstößt gegen keine Gesetzlichen Richtlinien, da dieser nach dem Gesetz erlaubt ist, damit man Regelbrecher die gegen die Regeln verstoßen ausfindig machen kann und diese bestrafen kann.
4. Wenn du einen Chatban erhälst durch einen Fehler des Bots kann man einfach auf diese Website gehen und einen Entbannungsantrag schreiben. Bei so einer offensichtlichen Nachricht wird der Ban zu 90% aufgehoben. Sofern du natürlich erklärst wie das passiert ist und dich eventuell trotzdem dafür entschuldigst, das es passiert ist.

MFG
Niclas
 
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DelleBelphine69

Mitglied
17 Jan. 2023
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Guten Abend!

Wie du es selber beantwortet hast erfolgt die Einwilligung freiwillig, daher verstehe ich auch nicht warum es gegen die DSGVO verstoßen sollte. Außerdem wie @Janmm14 schon sagte, sind trotzdem Bots in derartigen Art erlaubt, da der Bot diese normalen Nachrichten " Ich nute labymod" abgreift.
das war nicht der Punkt, bei einer Überwachung über bots braucht man in der Regel deutlich mehr als ein kurzes "klicke hier" um einer Überwachung zuzustimmen. Der Punkt von der Nachricht war, dass sie zwar von einem Bot abgegriffen wird, aber durch das Abgreifen zuerst bei einem Mod landet, bevor sie bei der Person landet, an die sie adressiert wurde, was bei einer Nachricht, die nicht in irgendeiner Form gegen irgendwelche Regeln verstößt, schon problematisch ist. Ich finde es aber dennoch sehr amüsant wie du meinst, dass du kein Anwalt bist, aber trotzdem denkst, du würdest dich mit den Dingen wirklich gut auskennen. "da dieser Bot nach dem Gesetz erlaubt ist" stimmt so beispielsweise gar nicht, derartige Bots sind nur unter sehr strengen Auflagen, und nicht einfach so erlaubt.

Liebe Grüße,
Hoecke
 

NoNiclas

Supremium
30 Dez. 2023
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Guten Abend!


das war nicht der Punkt, bei einer Überwachung über bots braucht man in der Regel deutlich mehr als ein kurzes "klicke hier" um einer Überwachung zuzustimmen. Der Punkt von der Nachricht war, dass sie zwar von einem Bot abgegriffen wird, aber durch das Abgreifen zuerst bei einem Mod landet, bevor sie bei der Person landet, an die sie adressiert wurde, was bei einer Nachricht, die nicht in irgendeiner Form gegen irgendwelche Regeln verstößt, schon problematisch ist. Ich finde es aber dennoch sehr amüsant wie du meinst, dass du kein Anwalt bist, aber trotzdem denkst, du würdest dich mit den Dingen wirklich gut auskennen. "da dieser Bot nach dem Gesetz erlaubt ist" stimmt so beispielsweise gar nicht, derartige Bots sind nur unter sehr strengen Auflagen, und nicht einfach so erlaubt.

Liebe Grüße,
Hoecke
Das stimmt nicht. Dieser Bot ist auf dem GommeHD.net Netzwerk erlaubt. Und dieses "Klicke hier" zählt dennoch als Zustimmung der Überwachung. Dies reicht vollkommen aus. Ich bin kein Anwalt, da hast du Recht, Jedoch kann man so wie du so welche Sachen googeln. Und wenn der Bot die "Beleidigung" abgreift dann wird diese nicht an ein Moderator weitergeleitet, sondern wird automatisch vom Bot gebannt. Andere Nachrichten werden nur vom Bot überprüft. Nur wenn ein Spieler dich reportet hat, hat ein Moderator Sicht auf den Chatlog. Genau wie bei einem EA. Falls man einen Entbannungsantrag für einen Mute schreibt, kann sich der Moderator dann die Daten zu den privaten Nachrichten holen.

Wie gesagt das GommeHD.net-Netzwerk wird mit sicherlich im Hintergrund auch einen Anwalt haben mit denen sie in Kontakt stehen um genau so etwas zu besprechen, ob so etwas mit einem Bot erlaubt wäre, ob Mods überhaupt Einsicht haben dürften.

MFG
Niclas
 
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